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Mitteilungsblatt Nordheim

Andere Ämter und Behörden (Archiv)

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Das Landratsamt informiert

Erfasst von: Redaktion, DS | 08.08.2019 – 15.08.2019

Waldschutzhinweis an alle Privatwaldbesitzer
Kontrollen und Maßnahmen zur Abwehr von Borkenkäferschäden im Wald und zur Verkehrssicherung
Nach wie vor herrscht in den Wäldern des Landkreises als Folge der Trockenheit der vorangehenden Jahre, die sich auch in diesem Jahr fortsetzt, eine sehr kritische Waldschutzsituation. Bei den Nadelbäumen, die von Borkenkäfern heimgesucht werden, besteht weiterhin akuter Handlungsbedarf zur Abwehr größerer Folgeschäden. Derzeit befinden sich die Käferlarven der 2. Borkenkäfergeneration in der Entwicklung. Mit einem Ausflug der entwickelten Käfer wird noch im Laufe des Augusts gerechnet.
Die eingeschlagenen, mit Borkenkäfern befallenen Stämme müssen vor dem Ausflug der Käfer abgefahren, entrindet oder in Zwischenlager in ausreichendem Abstand von gefährdeten Nadelbaumbeständen (mindestens 500 Meter) abtransportiert werden. Als letztes Mittel der Wahl muss bei nicht rechtzeitiger Holzabfuhr gegebenenfalls eine Behandlung der aufgearbeiteten Stämme mit einem für rindenbrütende Käfer zugelassenen Pflanzenschutzmittel in Erwägung gezogen werden. Dabei sind die Umweltauflagen sowie die Auflagen für den Anwenderschutz unbedingt einzuhalten.
Das Landeswaldgesetz verpflichtet die Waldbesitzer, tierische Forstschädlinge wie den Borkenkäfer rechtzeitig und ausreichend zu bekämpfen. Eine Nachlässigkeit bei der Bekämpfung des Borkenkäfers kann zu einer kostenpflichtigen Ersatzvornahme durch die Forstbehörde und auch zu Schadensersatzforderungen angrenzender Waldbesitzer führen.
Bei Fragen sowie zur Anmeldung des Holzverkaufs über das Kreisforstamt Heilbronn wenden Sie sich bitte vor Einschlag und Aufarbeitung des Holzes an Ihre zuständige Forstrevierleitung oder an das Kreisforstamt Heilbronn (Tel. 07131 994-153).

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