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Mitteilungsblatt Nordheim

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Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 24. Juni 2019

Erfasst von: Redaktion, DS | 27.06.2019 – 04.07.2019

In seiner letzten Sitzung hatte sich der Technische Ausschuss unter anderem mit folgenden Tagesordnungspunkten zu beschäftigen:

 

Bausache: Flurstück 4757/2, Lerchenstraße 28

Errichtung Doppel-Carport und Aufstellung Gartenhaus

In der Lerchenstraße 28 sollen ein Doppel-Carport errichtet und ein Gartenhaus aufgestellt werden. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans "Klimmerdingen" und verstößt gegen dessen bauplanungsrechtliche Festsetzungen. Das Gartenhaus befindet sich außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche. Der Carport befindet sich außerhalb des Baufensters. Der Technische Ausschuss erteilte hierzu das Einvernehmen zu einer Befreiung nach § 36 i. V. mit § 31 BauGB.

 

Bausache: Flurstück 1364/3, Südstraße 63

Errichtung Garage

In der Südstraße 63 soll eine Garage errichtet werden. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes "Kreuzäcker östlich" und entspricht dessen Festsetzungen. Der Technische Ausschuss nahm vom Vorhaben Kenntnis.

 

Bausache: Flurstück 1261, Kreuzstraße 1

Errichtung einer unbeleuchteten Plakattafel

In der Kreuzstraße 1 soll eine unbeleuchtete Plakattafel errichtet werden. Das Vorhaben liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil. Es gilt der Baulinienplan „Kreuzstraße“. Der Technische Ausschuss sah ein Einfügen in die Umgebungsbebauung als gegeben an und erteilte das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB.

 

Flurstück 3822, Bahnhofstraße 46

Dachausbau und Anbau von Garagen und Balkonen mit Aufzug

In der Bahnhofstraße 46 sollen ein Dach ausgebaut und zwei Garagen, mehrere Balkone und ein Aufzug angebaut werden. Es gilt der Baulinienplan „Friedhofstraße“. Der Technische Ausschuss sah ein Einfügen in die Umgebungsbebauung als gegeben an und erteilte das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB.

 

Bausache: Flurstück 1294, Karl-Heinrich-Straße 3/1

Neubau eines 8-Familienhauses mit Tiefgarage

In der Karl-Heinrich-Straße 3/1 soll ein Wohngebäude mit 8 Eigentumswohnungen und einer Tiefgarage errichtet werden. Das Vorhaben liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil. Es liegt ein Baulinienplan aus dem Jahre 1953 vor. Der Technische Ausschuss sah ein Einfügen in die Umgebungsbebauung als gegeben an und erteilte das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB.

 

Bausache: Flurstück 443, Seestraße 20

Anbau eines Windfangs und einer Terrassenüberdachung, Aufstellung einer Wärmepumpe

In der Seestraße 20 soll ein Windfang und eine Terrassenüberdachung angebaut und eine Wärmepumpe aufgestellt werden. Das Vorhaben liegt im Außenbereich. Es dient einem landwirtschaftlichen Betrieb und nimmt nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein. Der Technische Ausschuss erteilte das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 35 BauGB unter der Bedingung, dass die Privilegierung durch das Landratsamt bestätigt wird.

 

Bausache: Flurstück 4329, Auf dem Weihen 23

Anbau eines Balkons im DG u. Einbau von zwei Dachgauben

Der Bauherr beantragt den Anbau eines Balkons und den Einbau von zwei Dachgauben. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des nicht qualifizierten Bebauungsplanes „Weihen/Heilbronner Straße“. Der Technische Ausschuss sah ein Einfügen in die Umgebungsbebauung als gegeben an und erteilte das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB.

 

Rathausneubau;

Nachtragsvereinbarung, Fa. Amos (Rohbauarbeiten)

Die Firma Amos macht mit einem 6. Nachtragsangebot Mehrkosten für zusätzliche Leistungen in Höhe von 45.844,60 EUR (brutto) geltend. Der Technische Ausschuss sah die Mehrkosten als begründet an und stimmte der Nachtragsvereinbarung mit der Firma Amos zu.

 

 

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