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Mitteilungsblatt Nordheim

Neues aus Nordheim und Nordhausen (Archiv)

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Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 17. Mai 2019

Erfasst von: Redaktion, DS | 23.05.2019 – 30.05.2019

Haushalt 2019 vom Landratsamt genehmigt

Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2019 wurde vom Landratsamt Heilbronn mit dem Haushaltserlass vom 10.05.2019 bestätigt. Die Haushaltssatzung wird im Internet (www.nordheim.de) unter Bekanntmachungen veröffentlicht.

 

Über eine im Rahmen der Gemeinderatssitzung erfolgte Ehrung wird auf Seite 3 berichtet.

 

Materialien für Außenanlagen des Rathauses sind festgelegt

Weit überwiegend sind die Entscheidungen zur Gestaltung der nach den laufenden Baumaßnahmen wiederherzurichtenden Außenanlagen schon vor einiger Zeit getroffen worden. Nur der Belag des Hauptzugangs zum neuen Rathaus und eines kleinen Bereichs vor dem historischen Rathaus war noch fraglich. Mehrheitlich beschlossen wurde nun, für den Hauptzugang Betonpflaster zu verwenden und vor dem historischen Rathaus – wie bisher – zu asphaltieren.

 

Materialauswahl für den neuen Kindergarten Südstraße
Die vom Architekturbüro bzw. dem Planer der Außenanlage vorgeschlagene Materialauswahl stand zur Diskussion. Der Gemeinderat hat sich im Wesentlichen dafür entschieden, schon bei den bestehenden Gebäudeteilen verwendetes Material auch für den neuen Anbau vorzusehen. Besonderes Kennzeichen des neuen Gebäudes wird die Außenfassade sein, über deren Ausführung sich Architektin Becker-Huschka unter gestalterischen und wirtschaftlichen Überlegungen viele Gedanken gemacht hat. Der Gemeinderat folgte dem Vorschlag, eine vorgehängte Fassade aus Aluminiumtafeln zu verwenden, die teilweise gelocht sein wird.

 

Kindergärten der Gemeinde sind gut belegt

Anpassung der Kindergartengebühren wird ausgesetzt

Dem Gemeinderat wurde über die aktuelle Belegungssituation in der Krippe und im Kindergarten berichtet. Aufgrund der stetig steigenden Kinderzahlen werden in diesem Kindergartenjahr alle Plätze belegt. Mit Blick auf die Entwicklung von Kinderzahlen und Inanspruchnahme der verschiedenen Betreuungsangebote ist davon auszugehen, dass mit der Eröffnung des neuen Kindergartens in der Südstraße eine weitere „Ü 3-Gruppe“ (Ü 3 = über Dreijährige) eingerichtet werden muss, um den Platzbedarf zu decken. Auch bei den Kleinkindern „U 3“ (U 3 = unter Dreijährige) wächst die Betreuungsquote ständig. Entsprechend wird auch für diesen Bereich in der nächsten Zeit mit weiteren Gruppen zu rechnen sein. Ergebnis: Der neue Kindergarten Südstraße ist praktisch schon voll belegt.

 

Wie seit Jahren üblich, haben sich die Vertreter der kommunalen und kirchlichen Landesverbände auf eine Erhöhung des Elternbeitrags im Kindergartenjahr 2019/20 verständigt. Angestrebtes, aber bisher unerreichtes Ziel auch bei uns ist es, mit den Elternbeiträgen einen Kostendeckungsgrad von 20 % zu erreichen. Angelehnt an die üblichen Tarifentwicklungen beträgt die erforderliche Steigerung laut der landesweiten Empfehlung 3 Prozent.

Der Gemeinderat hat entschieden, für das kommende Kindergartenjahr an den aktuellen Gebühren nichts zu ändern. Als Begründung wurden die vergleichsweise hohen Gebühren für die Kleinkindbetreuung genannt. Außerdem soll sich vor einer Änderung der neue Gemeinderat ausführlich mit diesem Thema auseinandersetzen, unter anderem auch die derzeitige Sozialstaffelung prüfen. Vereinbart wurde, sich rechtzeitig vor der Gebührenrunde im nächsten Jahr mit der Systematik der Gebühren für Krippe und Kindergarten auseinander zu setzen und dann zu entscheiden.

 

Die Satzung der Gemeinde für die kommunalen Tageseinrichtungen für Kinder wird in der Form geändert, dass die derzeit aktuellen Gebühren auch für das kommende Kindergartenjahr gelten.

 

Elternbeiträge für Schülerbetreuung bleiben unverändert

Analog zu den prozentualen Erhöhungen der Kindergartenbeiträge wurde bisher auch immer die Gebühr für die Schülerbetreuung angepasst. Nachdem im Bereich der Betreuung in Krippe und Kindergarten die Gebührenerhöhung ausgesetzt wurde, werden auch die Gebühren für die Schülerbetreuung nach erhöht.

 

Gemeinde übernimmt Kommunale Jugendarbeit und Schulsozialarbeit in eigener Regie

Die kommunale Jugendarbeit (Jugendhaus) sowie die Schulsozialarbeit wurden 2011 bzw. 2012 an die Diakonische Jugendhilfe Region Heilbronn (DJHN) übertragen. Auch im Hinblick auf eine im Rathaus neu geschaffene und ab dem 1. Juni besetzte Stelle für den Bereich Bildung und Betreuung sollen diese wichtigen Aufgaben in Trägerschaft der Gemeinde geführt werden.

Der Gemeinderat hat beschlossen, den Vertrag mit der DJHN zu kündigen und den Jugendhausleiter sowie die Schulsozialarbeiterin bei der Gemeinde Nordheim einzustellen.

 

Gemeinde schafft ein Hochwasserschutzregister
Mit der Novellierung des Wassergesetzes Baden-Württemberg wurde die in den sogenannten „Hochwassergefahrkarten“ ausgewiesenen Flächen als Überschwemmungsgebiete festgelegt. In unserer Gemeinde betrifft dies insbesondere die Bereiche um den Breibach und den Katzentalbach. Das Bauen innerhalb eines festgesetzten Überschwemmungsgebiets ist grundsätzlich verboten und bedarf neben der Baugenehmigung einer wasserrechtlichen Ausnahmegenehmigung. Eine zentrale Voraussetzung für eine solche Ausnahmegenehmigung ist dabei, dass der Verlust von Rückhalteraum umfang-, funktions- und zeitgleich ausgeglichen wird (sogenannter „Retentionsausgleich“). Gerade dieser Nachweis des Retentionsausgleichs auf dem eigenen Grundstück gestaltet sich für die Bauherren in vielen Fällen als schwierig oder gar unmöglich. Um vor allem den privaten Bauwilligen helfen zu können, die nicht immer leicht zu realisierenden Anforderungen an Hochwasserschutz etwas pragmatischer zu lösen, beschloss der Gemeinderat die Satzung zur Aufstellung eines Hochwasserschutzregisters. Einfach gesagt, ist dies eine Art Konto, in welchem neu geschaffener Überflutungsraum gutgeschrieben und die Reduzierung von Überflutungsraum abgebucht werden kann.

Die entsprechende Satzung wird auf www.nordheim.de unter Bekanntmachungen veröffentlicht.

 

Gemeinderat beschließt Erlass einer Satzung über ein Besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Baugesetzbuch in den Bereichen Schwaigerner-, Tal-, Wilhelm-, Brackenheimer-, Hauptstraße, Gärten im Brühl

Seit Jahren arbeiten Gemeinderat und Verwaltung an der Innenentwicklung unserer Gemeinde. Dies entspricht auch den Zielen des gemeinsam mit der Bürgerschaft erarbeiteten Gemeindeentwicklungskonzepts 2030. Einige Beispiele zeigen, dass erfolgreiche Neuordnung und Neugestaltung in der Regel dort möglich sind, wo die Gemeinde Eigentümerin ist. Wo dies nicht der Fall ist, werden problematische Zustände oft über lange Zeit zementiert. Vor diesem Hintergrund sind die Bestimmungen des Baugesetzbuches zu sehen. Diese ermöglichen den Gemeinden, in Gebieten, in denen sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht ziehen, ein Besonderes Vorkaufsrecht festzulegen.

Der Gemeinderat beschloss, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die entsprechende Satzung wird auf www.nordheim.de unter Bekanntmachungen veröffentlicht.

 

Datenschutz bei der Gemeinde

Im April 2018 wurde ein Vertrag mit der kommunalen Informationsverarbeitung Baden-Franken (kivbf) über Unterstützungsleistungen im Bereich Datenschutz abgeschlossen. Nachdem die Konditionen für diese Leistungen erheblich verändert wurden, prüfte die Verwaltung alternative Angebote. Die Verwaltung informierte in der Sitzung über ein vorliegendes alternatives Angebot der EnBW. Nach Beratung im Gremium wurde der Beschluss gefasst, den bisherigen Vertrag zu kündigen und – wie einige andere Kommunen – künftig mit der EnBW zusammen zu arbeiten.

 

Neckar Netze; Zustimmung zu Kapitalerhöhung und Darlehensvergabe

Wie einige andere Gemeinden ist auch Nordheim seit 2013 Mehrheitseignerin (51 %) des örtlichen Stromverteilnetzes. Zur Bündelung der sich daraus ergebenden gemeinsamen Interessen haben sich bisher 30 Kommunen in einer Gesellschaft zusammengeschlossen, der Neckar Netze GmbH & Co KG.

Der weitere Ausbau der Stromverteilnetze ist mit Blick auf das Wachstum von Wirtschaft und Bevölkerung, aber auch mit Blick auf die Vorbereitung zur E-Mobilität notwendig. Die absehbaren Investitionen erfordern Kapital. Von einer für die Neckar Netze GmbH & Co KG geplanten Kapitalerhöhung entfallen auf unsere Gemeinde knapp 335.000 Euro. Angesichts einer attraktiven Verzinsung hat der Gemeinderat beschlossen, diesen Betrag als Darlehen zur Verfügung zu stellen.

 

Änderung der Bade-und Gebührenordnung für das Freibad

Zukünftig wird der Frühbadetag in den Monaten Juni bis August mittwochmorgens stattfinden. Außerdem wird das Mindestalter für einen Freibadbesuch ohne Begleitung Erwachsener von 6 auf 8 Jahre angehoben. Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass viele Kinder im Altern von 6 Jahren noch nicht schwimmen können, aber dennoch entweder alleine oder z.B. in Begleitung von älteren Geschwistern ins Bad kommen. Die entsprechende geänderte Bade- und Gebührenordnung wird auf www.nordheim.de unter Bekanntmachungen veröffentlicht.

 

Nordheim stimmt dem Bebauungsplan„Langwiesen IV“des Zweckverbands Wirtschaftsförderung Zabergäu zu

Nordheim ist durch den Anteil der früher selbständigen Gemeinde Nordhausen Mitglied des Zweckverbandes Wirtschaftsförderung Zabergäu. In dessen Industriegebiet Langwiesen läuft derzeit ein Bebauungsplanverfahren, welches den Bau und Betrieb einer großen Verzinkerei ermöglichen soll. Entscheidungen solcher Art werden in der Verbandsversammlung getroffen, in der Bürgermeister Schiek unsere Gemeinde vertritt. Wie der Bürgermeister in dieser Sache abzustimmen hat, entscheidet der Gemeinderat. Dieser hat den vorliegenden Plänen und Unterlagen zugestimmt und den Bürgermeister beauftragt, entsprechend abzustimmen.

 

Sonstiges und Anfragen

Breitbandversorgung soll besser werden

Weit überwiegend entspricht die Internetanbindung in Nordheim und Nordhausen aktuellen Bedürfnissen. In einigen Randbereichen jedoch und für einige Gewerbebetriebe, die besondere Anforderungen haben, reicht die derzeitige Versorgung nicht aus. Für solche Bereiche und für die anstehende Digitalisierung der Schulen gibt es aktuell besonders gute Fördermöglichkeiten. Je nach Situation werden 90 % der Kosten übernommen, die für eine Versorgung mit leistungsfähiger Glasfaseranbindung anfallen.
Um in den Genuss dieser Zuschüsse zu kommen, um überhaupt abzuklären, welche Arbeiten erforderlich sind und welche Investitionen erforderlich wären, sind umfangreiche Vorarbeiten erforderlich. Diese können nicht von der Verwaltung erbracht werden. Auf der Grundlage eines eingeholten Angebotes hat der Gemeinderat beschlossen, die Verbesserung der Breitbandversorgung mit der Firma tktVivax anzugehen. Diese hat bereits die Masterplanung zum Breitbandausbau für die Gemeinde Nordheim erstellt.

 

Bürgerfragestunde

Ein Bürger hat darum gebeten, Abkürzungen möglichst zu vermeiden. Um das Verständnis von Diskussionen oder Berichten zu verbessern, will die Verwaltung dieser Anregung gerne entsprechen.

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