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Mitteilungsblatt Nordheim

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Wichtige Informationen zu den Europa- und Kommunalwahlen am 26.05.2019

Erfasst von: Redaktion, DS | 02.05.2019 – 27.05.2019

Haben Sie Ihre Wahlbenachrichtigungen zwischenzeitlich erhalten?

Wer keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, sich jedoch für wahlberechtigt hält, setzt sich bitte kurzfristig mit dem Wahlamt der Gemeinde Nordheim (Frau Werner oder Frau Heinrich,Tel. 07133 182-125 oder 07133 182-124, 

E-Mail: tanja.werner@nordheim.de oder diana.heinrich@nordheim.de) in Verbindung.

 

Stimmzettel und Merkblätter bis zum Wahltag aufbewahren und ins Wahllokal mitbringen!

Um sich mit dem etwas komplexen Kommunalwahlrecht sowie mit der Bewerberinnen- und Bewerber-Auswahl in Ruhe beschäftigen zu können, werden den Wahlberechtigten der Gemeinde sowohl die Stimmzettel für die Gemeinderatswahl, als auch die Stimmzettel für die Kreistagswahl nach Hause zugestellt. Bitte bewahren Sie diese Unterlagen sorgfälig auf (am besten zusammen mit der Wahlbenachrichtigung!) und bringen Sie sie am Wahltag mit ins Wahllokal.

 

Am Wahltag nicht zuhause? Dann können Sie per Briefwahl wählen!

Wir bieten Ihnen zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage www.nordheim.de (bis Freitag 24. Mai 2019, 10:00 Uhr) an. Beim Aufruf unserer Homepage

https://www.nordheim.de/website/de/rathaus/wahlen erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Post zugestellt. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an tanja.werner@nordheim.de oder diana.heinrich@nordheim.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall teilen Sie uns bitte Ihre persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum und vollständige Wohnanschrift) mit.

Wahlscheine können ent­weder online sowie während der üblichen Sprechzeiten des Bürgermeisteramts und am Wahlwochenende außerdem noch zu folgenden Zeiten be­antragt werden:

Freitag, 24. Mai 2019: 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr.

Wenn Ihnen der Wahlschein nicht zugegangen ist:

Samstag, 25. Mai 2019: 10.00 bis 12.00 Uhr.

Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, wenn der Wahl­raum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann:

Sonntag, 26. Mai 2019: 8.00 bis 15.00 Uhr (letzte Frist!)

Briefwählerinnen und Briefwähler sollten unbedingt darauf ach­ten, dass die Wahlbriefe bis spätestens 18.00 Uhr am Wahlsonntag beim Bürgermeisteramt Nordheim durch Einwurf in den Rathaus-Briefkasten eingegangen sein müssen – nach Ablauf dieser Frist eingehende Wahlbriefe können nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Wahlergebnis  

Mit der Auszählung der Europawahl wird unmittelbar nach Schließung der Wahllokale um 18.00 Uhr begonnen. Die Ergebnisermitt­lung in den Wahlbezirken ist öffentlich. Die Auszählung der Kommunalwahl findet am Montag, 27.05.2019 ab 7.30 Uhr im Gemeindezentrum Alter Bauhof sowie in der Gemeindebücherei statt. Die Auszählung der Kommunalwahl ist öffentlich.

Der Rathausbetrieb bleibt während der Auszählung der Kommunalwahl nur für Notfälle aufrechterhalten. Wir bitten um Beachtung.

 

gw

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