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Mitteilungsblatt Nordheim

Andere Ämter und Behörden (Archiv)

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Die Landeanstalt für Umwelt BW informiert

Erfasst von: Redaktion, DS | 11.04.2019 – 30.04.2019

Kartierungen von Tieren

In unserer Gemeinde werden 2019 Kartierungen von Tierarten (Vögel, Insekten) durchgeführt. Die ausschließlich im Außenbereich stattfindenden Kartierungen von Tieren werden ab April bis Ende November 2019 stattfinden.

Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümern oder Bewirtschaftern findet bei der Erfassung und Auswertung der Kartierungen nicht statt. Es werden auch keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen. Die Untersuchungen erfolgen im Auftrag der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg.

Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierern als Beauftragten der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten
(§ 52 NatSchG).

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