Mitteilungsblatt Nordheim
Sonstige Bekanntmachungen (Archiv)
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Öffentliche Veranstaltungen in der Karwoche
Erfasst von: Görz, Bärbel | 04.04.2019 – 18.04.2019
Das Ordnungsamt weist auf folgende Bestimmungen des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage hin:
1. Am Karfreitag sind verboten:
a. Öffentliche Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die
über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen;
b. Sonstige öffentliche Veranstaltungen, soweit sie nicht der
Würdigung des Feiertages oder einem höheren Interesse der Kunst,
Wissenschaft oder Volksbildung dienen;
c. Öffentliche Sportveranstaltungen am Karfreitag während des
ganzen Tages.
2. Öffentliche Sportveranstaltungen sind am Ostersonntag bis 11.00 Uhr
verboten.
3. Öffentliche Tanzveranstaltungen einschließlich Tanzunterhaltungen
von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Gasträumen sind
von Gründonnerstag 18 Uhr bis Karsamstag 20 Uhr verboten.