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Mitteilungsblatt Nordheim

Andere Ämter und Behörden (Archiv)

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Das Finanzamt Heilbronn informiert

Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 19.03.2019 – 02.04.2019

Startschuss für die Einkommensteuererklärung 2018

Neuer Service: Steuerchatbot beantwortet Fragen

 

Ab Mitte März bearbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzämter die Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2018. Bis zum 28. Februar eines Jahres haben Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen Zeit, die für die Steuerberechnung erforderlichen Angaben an die Finanzverwaltung zu übermitteln.

 

„Je früher die Abgabe der Steuererklärung, desto schneller die Erstattung", betont Ernst Frankenbach, Vorsteher des Finanzamtes Heilbronn. Die gesetzliche Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2018 endet für steuerlich nicht beratende Bürgerinnen und Bürger zwar erst zum 31. Juli 2019, aber erfahrungsgemäß steigt gegen Fristende der Erklärungseingang überproportional.

 

Dieses Jahr steht den Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern für allgemeine Fragen zu ihrer Steuererklärung der Steuerchatbot zur Verfügung. „Wir erweitern damit unseren Bürgerservice, denn er unterstützt die Steuerbürgerinnen und Steuerbürger unabhängig von den Servicezeiten des jeweiligen  Finanzamtes rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche", so der Vorsteher . Baden-Württemberg ist hier bundesweit Vorreiter. Sie finden den Steuerchatbot unter: https://ofd-karlsruhe.fv­ bwl.de.

 

Frankenbach empfiehlt, die elektronische Abgabe der Steuererklärung, insbesondere die Nutzung des Internetportals „Mein ELSTER". Hier bieten die Länder einen bequemen, sicheren und bei vorheriger Authentifizierung weitestgehend papierlosen Zugang zum Finanzamt an. Über „Mein ELSTER" können die Daten aus dem Vorjahr übernommen , eine unverbindliche Steuerberechnung durchgeführt oder die Möglichkeit der vorausgefüllten Steuererklärung genutzt werden .

 

Außerdem ermöglicht die elektronische Abgabe, Hinweise und Erläuterungen zu den einzelnen Sachverhalten direkt in der Steuererklärung anzugeben. Das erspart Nachfragen des Finanzamtes.

 

Belege sollen nicht beigefügt werden. „Im Bedarfsfall fordern wir diese an. Es genügt, wenn Sie die Belege für eventuelle Rückfragen vorhalten", so Frankenbach.

 

Das kostenlose Programm ELSTER und weitere Informationen zur Erstellung Ihrer elektronischen Steuererklärung finden Sie unter https://www .elster.de .

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