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Mitteilungsblatt Nordheim

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Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 13. März 2019

Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 21.03.2019 – 04.04.2019

In seiner letzten Sitzung befasste sich der Technische Ausschuss unter anderem mit folgenden Tagesordnungspunkten:

 

Bausache: Flurstück 5510/8, Schafhohle 10;

Geänderte Ausführung u. Nutzungsänderung Neubau Verkaufs- und Ausstellungsräume

In der Schafhohle 10 soll auf einem Betriebsgrundstück eine geänderte Ausführung und Nutzungsänderung der Neubau Verkaufs- und Ausstellungsräume erfolgen. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Schafhohle II“ und verstößt gegen dessen Festsetzungen.

Der Technische Ausschuss hat das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 i.V. mit § 31 BauGB erteilt.

 

Bausache: Flurstück 2505, Falkenstraße 16;

Anbau an Wohnhaus mit Wohnraum und Garage

Am Wohnhaus in der Falkenstraße 16 soll ein Anbau an das bestehende Wohnhaus mit Garage erbaut werden. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Geroldsgrund II“ und verstößt gegen dessen Festsetzungen.

Der Technische Ausschuss erteilte das erforderliche gemeindliche Einvernehmen zu einer Befreiung nach § 36 i.V. mit § 31 BauGB unter der Bedingung, dass der im Bebauungsplan vorgegebene Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche eingehalten wird.

 

Bausache: Flurstück 58, Hauptstraße 47;

Veränderte Planung Abbruch Scheune und Neubau Praxisräume und Wohnung

Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes. Der Technische Ausschuss hatte daher darüber zu entscheiden, ob sich der geplante Neubau in die Umgebungsbebauung einfügt. Dies wurde bejaht und das gemeindliche Einvernehmen für das Bauvorhaben selbst nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB erteilt. Bezüglich eines geplanten Stellplatzes sind noch Fragen zu klären.

 

Bausache: Flurstück 1037, Kreuzstraße 9;

Abbruch und Neubau Maschinen- und Materiallager

Das bestehende Maschinen- und Materiallager in der Kreuzstraße 9 soll abgebrochen und neu erstellt werden. Das Vorhaben liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil. Es gilt der Baulinienplan „Klausenstraße“. Der Technische Ausschuss sah ein Einfügen in die Umgebungsbebauung als gegeben an und erteilte das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB.

 

Bausache: Flurstück 1264/1, Klausenstraße 3;

Erstellung eines Anbaus im Obergeschoss

In der Klausenstraße 3 soll an das bestehende Gebäude im Obergeschoss ein Anbau erstellt werden. Hierzu wird der vorhandene Balkon abgebrochen. Unterhalb des Anbaus entsteht eine Terrasse. Das Vorhaben liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil. Der Technische Ausschuss sah ein Einfügen in die Umgebungsbebauung als gegeben an und erteilte das gemeindliche Einvernehmen nach
§ 36 i.V.m. § 34 BauGB.

 

Bausache: Flurstück 9898, Lerchenstraße 57;

Anlegen einer Fahrzeugausstellungsfläche durch Einschotterung
An der Lerchenstraße 57 soll eine Fahrzeugausstellungsfläche durch Einschotterung entstehen. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Hofstatt“. Es entspricht dessen Festsetzungen.

Der Technische Ausschuss nahm vom Vorhaben Kenntnis.

 

 

Sonstiges und Anfragen

Straßen- und Feldwegeunterhaltung

Auch in diesem Jahr sollen in geringem Umfang Unterhaltungsmaßnahmen an den Straßen- und Feldwegen durchgeführt werden. Teilweise sollen durch den Bauhof vorbereitende Maßnahmen ausgeführt werden. Größere Flächen und der Asphalteinbau soll an einen Fremdunternehmer vergeben werden.

Der Technische Ausschuss nahm hiervon Kenntnis.

 

Es schloss sich eine nichtöffentliche Sitzung zur Vorbereitung der nächsten Gemeinderatssitzung an.

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