Mitteilungsblatt Nordheim
Amtliche Bekanntmachungen (Archiv)
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HAUSHALTSSATZUNG Zweckverband Wirtschaftsförderung Zabergäu
Erfasst von: Redaktion, WZ | 05.03.2019 – 19.03.2019
HAUSHALTSSATZUNG
Zweckverband Wirtschaftsförderung Zabergäu
Für das HAUSHALTSJAHR 2019
Aufgrund der §§ 14 – 16 der Verbandssatzung i.V.m. den §§ 18 und 19 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit und § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung am 13.12.2018 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen:
§ 1 Haushaltsplan
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit 1.263.106,00 €
1. den Einnahmen und Ausgaben i.H.v.
davon im Verwaltungshaushalt 933.106,00 €
davon im Vermögenshaushalt 330.000,00 €
2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahme i.H.v. 0,00 €
3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungs-
ermächtigungen i.H.v. 0,00 €
§ 2 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 300.000,00 €
festgesetzt.
§ 3 Zinsumlagen
Auf eine Zinsumlage wird verzichtet.
§ 4 Verwaltungs- und Betriebskosten
Eine Verwaltungs- und Betriebskostenumlage
gemäß § 13 der Verbandssatzung wird festgesetzt:
für den übrigen Verwaltungshaushalt 64.876,00 €
§ 5 Kapitalumlage
Auf eine Kapitalumlage wird verzichtet.
Brackenheim, den 27.02.2019
gez. Rolf Kieser
Bürgermeister und Verbandsvorsitzender
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Das Landratsamt Heilbronn hat mit Erlass vom 15. Februar 2019, Aktenzeichen 11/902.41/Te die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung gemäß § 121 Abs. 2 GemO i. V. mit § 28 GKZ bestätigt.
Genehmigt wurde der auf 300.000 € festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite nach § 89 Abs. 2 GemO i.V.m. § 18 GKZ.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 liegt gemäß § 81 Abs. 3 GemO i.V.m § 18 GKZ an 7 Arbeitstagen und zwar von Montag, 11. März 2019 bis Dienstag, 19. März 2019 je einschließlich bei der Stadtverwaltung Brackenheim, Finanzverwaltung, Marktplatz 1, Zimmer 201, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Hinweis:
Eine Satzung, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen ist, gilt ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
2. der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 42 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber dem Zweckverband Wirtschaftsförderung Zabergäu unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 dieses Hinweises geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 dieses Hinweises genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen
(§ 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg).
Brackenheim, 27.02.2019
gez. Rolf Kieser
Bürgermeister und Verbandsvorsitzender