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Mitteilungsblatt Nordheim

Andere Ämter und Behörden (Archiv)

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Das Landratsamt Heilbronn informiert:

Erfasst von: Redaktion, WZ | 05.03.2019 – 30.03.2019

Schlüsselzahl 95 im Führerschein rechtzeitig verlängern – Bußgeld vermeiden


Fahrerinnen und Fahrer von LKWs der Führerscheinklassen C1, C1E, C oder CE, die im Güterverkehr tätig sind, müssen seit 2014 alle fünf Jahre den Eintrag der Schlüsselzahl 95 in ihrem Führerschein verlängern lassen, ansonsten drohen sowohl den Fahrern als auch deren Arbeitgebern hohe Bußgelder. Im Zeitraum von Juni bis September diesen Jahres laufen viele solcher Befristungen ab. In der Führerscheinstelle des Landratsamtes rechnet man mit 4.000 bis 4.500 Kunden, die zusätzlich zum Normalbetrieb bedient werden müssen. Trotz Überstunden und zusätzlichem Personal sind längere Wartezeiten bei der Antragsstellung und bis zur Ausstellung des neuen Führerscheins unvermeidlich. All dies lässt sich umgehen, in-dem die Verlängerung schon frühzeitig beantragt wird. Bis zu sechs Mona-te vorher ist dies möglich. Dadurch entstehen auch keine Nachteile, weil die neue 5-Jahres-Frist erst ab dem Ablaufdatum des Eintrags im bisheri-gen Führerschein berechnet wird. Für eine Verlängerung der Schlüsselzahl 95 müssen der Führerscheinstelle folgende Unterlagen vorgelegt werden: Bescheinigung über den Besuch von fünf bisher noch nicht eingetragenen Weiterbildungsmodulen (max. fünf Jahre alt), biometrisches Lichtbild, gülti-ger Ausweis und den bisherigen Führerschein. Fragen werden beim Infote-lefon unter 07131 994-450 oder per E-Mail an fuehrerscheinstel-le@landratsamt-heilbronn.de beantwortet. Die Öffnungszeiten der Führer-scheinstelle des Landratsamtes Heilbronn sind wie folgt: Montag bis Frei-tag 8:00 bis 12:00 Uhr und montags zusätzlich von 13:30 bis 15:00 Uhr und mittwochs von 13:30 bis 18:00 Uhr.

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