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Mitteilungsblatt Nordheim

Sonstiges (Archiv)

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Bauernverband Heilbronn-Ludwigsburg e.V.

Erfasst von: Redaktion, WZ | 20.02.2019 – 22.03.2019

Ausnahmen von den Auflagen der Schutzgebiets- und Ausgleichs-Verordnung – SchALVO für den Stadt- und Landkreis Heilbronn

 

Der Bauernverband Heilbronn-Ludwigsburg e.V. weist darauf hin, dass für den Stadt- und Landkreis Heilbronn Ausnahmen von den Auflagen der SchALVO in Wasserschutzgebieten beantragt werden können.

Relevant für das Frühjahr sind Ausnahmen zur Düngung für Kartoffeln unter Folie, zur Stickstoffdüngung im Gemüse- und Zierpflanzenanbau, Obst- und Weinbau sowie in Baumschulen, zur Reihen- und Punktdüngung für Gurken, Zucchini und Paprika, zur Stickstoffdüngung im Cultanverfahren und zur Maisdüngung nach der späten N-min-Messmethode.

Die entsprechenden Informationen und Unterlagen sind beim Bauernverband, Geschäftsstelle Heilbronn, Gartenstraße 54, 74072 Heilbronn, Tel. 07131/88829-0, Fax: 07131/88829-20 erhältlich.

 

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