Startseite> Andere Ämter und Behörden> Das Landratsamt Heilbronn informiert

Mitteilungsblatt Nordheim

Andere Ämter und Behörden (Archiv)

Dieser Artikel befindet sich im Archiv!

Das Landratsamt Heilbronn informiert

Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 12.02.2019 – 26.02.2019

Artenschutz kann Bauen teurer machen


Beim Bauen muss an vieles gedacht werden, auch an den Artenschutz. Ansonsten kann es zu erheblichen Mehrkosten kommen, vor allem, wenn sich der Baubeginn dadurch lange verzögert. Das ist gut möglich, weil auf jedem Grundstück besonders geschützte Tiere leben können, und zwar insbesondere dann, wenn sich auf dem Grundstück zum Beispiel Bäume, Hecken, Teiche, Mauern, Trockenmauern, Raine, Lagerplätze oder ältere Gebäude befinden. Es kann dann bis zu mehreren Monaten dauern, bis diese Lebensräume beseitigt werden dürfen, vor allem auch deshalb, weil dabei auf Brut- und Überwinterungszeiten Rücksicht genommen werden muss.
Zu beachten sind außerdem die gesetzlichen Einschränkungen bei der Ro-dung von Bäumen und Hecken auf Baugrundstücken. Zwar dürfen diese bei genehmigten Bauvorhaben auch ausnahmsweise während der Schutz-frist vom 1. März bis 30. September gerodet werden, allerdings nur dann, wenn der Artenschutz nicht betroffen ist. So dürfen zum Beispiel keine Höhlen oder Nester in den Bäumen oder Hecken sein.
Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt das Landratsamt Heilbronn, frühzeitig Kontakt mit ihm aufzunehmen (Amt „Bauen, Umwelt und Nahverkehr“).

instagram