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Mitteilungsblatt Nordheim

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Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 23. Januar 2019

Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 31.01.2019 – 14.02.2019

In seiner letzten Sitzung hatte sich der Technische Ausschuss unter anderem mit folgenden Tagesordnungspunkten zu beschäftigen:

 

Bausache: Flurstück 10312, Hausener Straße 109;

Neubau Wohnhaus mit Carport, Geräteraum und PKW-Stellplatz

Das Vorhaben verstößt bezüglich des Dachüberstandes und dem geplanten Geräteraum gegen die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Nordheim-Süd-West“. Der Technische Ausschuss erteilte bezüglich der Verstöße das Einvernehmen zu einer Befreiung nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB.

 

Bausache: Flurstück 58, Hauptstraße 47;

Abbruch Scheune und Neubau Mehrfamilienhaus

Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes. Der Technische Ausschuss hatte daher darüber zu entscheiden, ob sich der geplante Neubau in die Umgebungsbebauung einfügt. Dies wurde bejaht und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Bausache: Flurstück 1036, Steinfurtstraße 6;

Sanierung Zweifamilienhaus und Anbau von zwei Dachgauben

Das vorhandene Zweifamilienhaus soll saniert und um zwei Zwerggiebel erweitert werden. Auch dieses Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Der Technische Ausschuss sah ein Einfügen in die Umgebungsbebauung als gegeben an und erteilte das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB.

 

Bausache: Flurstück 10362, Lange Hälden 47;

Neubau eines Doppelhauses mit 2 Carports

Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans. Der Technische Ausschuss nahm vom Vorhaben Kenntnis.

 

Bausache: Flurstück 763, 764, 765, Rittweg;

Errichtung eines Zaunes für Weidehaltung von Schweinen

Im Gewann Rittweg sollen 3 Flurstücke mit einem Weidezaun eingezäunt und als Weidefläche für Schweine genutzt werden. Da Einzäunungen im Außenbereich grundsätzlich unzulässig sind, war vom Technischen Ausschuss darüber zu entscheiden, ob durch das Vorhaben öffentliche Belange gem. § 35 II BauGB verletzt sind. Dies wurde vom Technischen Ausschuss verneint und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Bausache: Flurstück 1294, Karl-Heinrich-Straße 3;

Neubau eines 4-Familienhauses

Auf dem Grundstück Karl-Heinrich-Straße 3 ist der Neubau eines 4-Familienwohnhauses geplant. Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans. Der technische Ausschuss sah ein Einfügen in die Umgebungsbebauung als gegeben an und erteilte das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB.

 

Bausache: Flurstück 2509, Falkenstraße 8;

Neubau Garage und Carport

Die geplante Garage und der Carport sollen außerhalb des Baufensters errichtet werden. Der Technische Ausschuss erteilte das hierfür erforderliche gemeindliche Einvernehmen zu einer Befreiung nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB.

 

Sonstiges und Anfragen

Sanierung Sporthalle, weiteres Vorgehen
Im Dezember wurden zur geplanten Sanierung Fragen aus dem Technischem Ausschuss und dem Gemeinderat  gestellt, die zwischenzeitlich an die Planer weitergegeben wurden. Antworten von dort stehen ebenso aus wie nähere Aussagen zu möglichen Kosten.

Weiter ist die Verwaltung noch an der Klärung von Zuschussfragen. Der ursprünglich genannte zeitliche Ablauf der Sanierungsarbeiten, der einen Baubeginn im April vorsah, ist aus heutiger Sicht nicht zu halten.

 

Es schloss sich eine nichtöffentliche Sitzung zur Vorbereitung der nächsten Gemeinderatssitzung an.

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