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Mitteilungsblatt Nordheim

Neues aus Nordheim und Nordhausen (Archiv)

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Informationen zur Bürgermeisterwahl

Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 10.01.2019 – 24.01.2019

Zwischenzeitlich müssten Ihnen die Wahlbenachrichtigungen zugegangen sein.

Zur Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin am 27.01.2019 können Wahlscheine für die Briefwahl neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Fax: 07133/182-126, E-Mail: tanja.werner@nordheim.de oder diana.heinrich@nordheim.de) oder auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§10 I KomWO). Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage www.nordheim.de (bis 25.01.2019, 10:00 Uhr) an. Beim Aufruf unserer Homepage www.nordheim.de/Aktuelles/Bürgermeisterwahl2019 erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an tanja.werner@nordheim.de oder diana.heinrich@nordheim.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Tanja Werner oder Diana Heinrich, Tel.: 07133/182-125 oder 07133/182-124, E-Mail: tanja.werner@nordheim.de oder diana.heinrich@nordheim.de.

 

Die Briefwahlunterlagen erhalten Sie voraussichtlich ab 10. Januar 2019. Wir werden Sie wieder informieren.

 

Wahlscheine können Sie nur bis zum Freitag vor der Wahl 25.01.2019, 18:00 Uhr, oder bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, beantragen.

 

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