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Mitteilungsblatt Nordheim

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Gemeinderatssitzung 14. Dezember 2018 - um was geht’s?

Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 13.12.2018 – 27.12.2018

Wohnen für Menschen mit Behinderung;

Vorstellung der Projektidee und der LebensWerkstatt e.V.

Im Zuge von Umstrukturierungen wird die LebensWerkstatt für Menschen mit Behinderung e.V. bisher in Böckingen bestehende Wohngruppen verlagern. Die Gemeinde ist Eigentümerin eines in Frage kommenden Standorts für 4 Wohngruppen (á jeweils 6 Personen) und evtl. wenige zusätzliche Einzelappartements. Über das Projekt wurde bereits im Mitteilungsblatt vom 20.9.2018 berichtet. Bevor in die Klärung grundsätzlicher Fragen eingestiegen wird, sollen nun die LebensWerkstatt und Grundzüge des angedachten Projektes vorgestellt werden. Dafür wird der geschäftsführende Vorstand der LebensWerkstatt, Herr Friedemann Manz, an der Sitzung teilnehmen.

 

Rathausneubau;

Ziegelverblendmauerwerk; weiteres Vorgehen

Wie berichtet, musste die Ausschreibung zum Gewerk „Ziegelverblendmauerwerk“ aufgehoben werden. In der Sitzung wird über Einsparungsmöglichkeiten und Alternativen berichtet, um dem Gemeinderat Entscheidungshilfen zum weiteren Vorgehen zu liefern.

 

Fehlbelegerabgabe; öffentlich-rechtlicher Vertrag zum Kostenausgleich für die Unterbringung von Flüchtlingen in der Anschlussunterbringung

Mehr als die Hälfte der in den Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises untergebrachten Personen sind sog. „Fehlbeleger“, die bereits nach ihrem Status in der Anschlussunterbringung der Gemeinden sein müssten. Dafür entstehende Kosten sollen auf die Gemeinden umgelegt werden, welche ihren Pflichten bisher nicht volllständig nachkommen können. Die Gemeinde Nordheim hat ihre Aufnahmequote bereits erfüllt, weshalb eine Kostentragung für uns derzeit nicht ansteht. Das Landratsamt Heilbronn hat sich mit den Gemeinden auf eine Landkreislösung durch Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung verständigt. Der Gemeinderat wird prüfen, ob er diesem Vorschlag zustimmen kann.

 

Änderung der Abwassersatzung;

Neukalkulation der Abwassergebühren 2019-2021

Die Abwassergebühren für die Jahre 2019 – 2021 wurden neu kalkuliert. Aus den Jahren 2014 – 2016 war eine Überdeckung von 236.667 EUR auszugleichen, wogegen beim Niederschlagswasser eine Unterdeckung von 16.405 EUR verrechnet wurde. Dem Gemeiderat wird vorgeschlagen die Schmutzwassergebühr auf 1,64 EUR / m³ (bisher 1,74 EUR / m³) und die Niederschlagswassergebühr auf 0,44 EUR / m³ (bisher 0,38 EUR / m²) festzusetzen.

 

Änderung der Wasserversorgungssatzung;
Neukalkulation der Wasserverbrauchsgebühr und Zählergrundgebühren 2019-2021

Auch die Wasserverbrauchsgebühr wurde neu kalkuliert. Im Gegensatz zur Abwasserentsorgung hat der Eigenbetrieb Wasserversorgung eine Gewinnerzielungsabsicht. Der erwirtschaftete Gewinn ist an die Gemeinde abzuführen. Dem Gemeinderat wird vorgeschlagen, die seit 2010 geltende Wasserverbrauchsgebühr von 1,68 EUR / m² beizubehalten. Auch die Zählergrundgebühren wurden neu kalkuliert. Hier soll sich die derzeitige monatliche Gebühr von 0,51 EUR auf 1,00 EUR (für den meistgenutzten Standardzähler für Hausanschlüsse) erhöhen. Der Erhöhungsvorschlag an die Gemeinderäte kann sicher nachvollzogen werden, da mit der Zählergrundgebühr die Beschaffung, der Einbau, die Verwaltung und weitere Fixkosten finanziert werden sollen.

 

Jahresabschluss 2017 des Wasserwerks Nordheim

Die Nordheimer Wasserversorgung wird über den Eigenbetrieb „Wasserwerk Nordheim“ abgewickelt. Das Wasser an sich wird von der Heilbronner Versorgungsgesellschaft (HVG) bezogen, ebenso wie die Unterhaltung der Wasserleitungen und aller weiterer notwendiger Einrichtungen von der HVG gewährleistet wird. Im Wirtschaftsjahr 2017 wurden rund 424.000m³ Wasser bezogen und an die einzelnen Verbraucher weitergegeben. Der an die Gemeinde abzuführende Gewinn beträgt 25.978,02 EUR. An Konzessionsabgabe hat das Wasserwerk 63.931 EUR an die Gemeinde zu zahlen. Der Gemeinderat soll den Jahresabschluss 2017 förmlich „feststellen“.

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