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Mitteilungsblatt Nordheim

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Feuersicherheit bei Silvesterveranstaltungen

Erfasst von: Görz, Bärbel | 13.12.2018 – 01.01.2019

Die bei Silvesterveranstaltungen übliche Ausschmückung von Räumen bringt erfahrungsgemäß eine erhöhte Brandgefahr mit sich. Es wird daher auf nachstehende Vorsorgemaßnahmen hingewiesen:

1.  Zur Ausschmückung von Räumen dürfen nur schwerentflammbare
     Gegenstände verwendet werden.

2.  Ausschmückungsgegenstände aus Papier dürfen nicht in Reichweite
     der Besucher angebracht werden. Sie müssen von Beleuchtungs-
     körpern, Heizkörpern und Heizleitungen soweit entfernt sein, dass sie
     sich nicht entzünden können.

3.  Dekorationen aller Art müssen vom Fußboden mindestens 250 cm
     entfernt bleiben. Von Öfen und Rauchabzugsrohren müssen
     Ausschmückungsgegenstände aus Papier mindestens 100 cm,
     sonstige schwerentflammbare Stoffe und Gegenstände
     mindestens 60 cm entfernt sein.

4.  Abgeschnittene Bäume und Pflanzenteile dürfen zur Ausschmückung
     nur im grünen Zustand verwendet werden.

5.  Verkleidungen und Dekorationen von Decken, Wänden und Brüstungen
     mit leicht brennbaren Stoffen sowie die Herstellung von Abtrennungen
     aus solchen Stoffen ist unzulässig.

6.  Die Verwendung von offenem Licht und Feuer, von feuergefährlichen
     Stoffen und Flüssigkeiten oder verdichteten Gasen ist auf Bühnen und
     Szenenflächen unzulässig.

7.  Die Abgabe, das Bereithalten und Mitführen von Luftballonen, die mit
     feuergefährlichen Gasen gefüllt sind, ist verboten.

8.  Aufenthaltsräume im Untergeschoss müssen mindestens einen
     sicheren Ausgang, der direkt ins Freie führt, haben.

9.  Die Flure, Rettungswege und Notausgänge sowie die Notbeleuchtung,
     die Feuerlöscheinrichtungen und Feuermelder dürfen nicht durch
     Ausschmückungsgegenstände verstellt oder verhängt werden.
     Ausgänge dürfen nicht verschlossen sein.

10. Überfüllte Räume sind bei Silvesterveranstaltungen besonders
      gefährlich. Die für die Räume zugelassene Höchstpersonenzahl darf
      nicht überschritten werden. Beim Aufstellen der Tische und Stühle ist
      auf ausreichende Fluchtwege zu achten.

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