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Mitteilungsblatt Nordheim

Andere Ämter und Behörden (Archiv)

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Das Landratsamt Heilbronn informiert

Erfasst von: Görz, Bärbel | 06.12.2018 – 20.12.2018

Neue Vorschriften für Shisha-Bars

 

Auch in Baden-Württemberg ist es in der Vergangenheit in Shisha-Bars zu mehreren Kohlenmonoxid-Vergiftungen gekommen. Das geruchs- und farblose Gas kann zu schwerwiegenden gesundheitlichen Schäden bis hin zum Tod führen. Daher müssen Shisha-Bars nun verschiedene Maßnahmen ergreifen, um weitere Vergiftungen zu verhindern.

Das Landratsamt Heilbronn hat deshalb eine Allgemeinverfügung zum Umgang mit Wasserpfeifen in bestehenden Gaststätten erlassen. Es ist demnach in jeder Gaststätte, in der Shishas geraucht beziehungsweise zum Rauchen angeboten werden, zum Beispiel dafür zu sorgen, dass ausreichend dimensionierte Lüftungsanlagen installiert werden, mit denen das Kohlenmonoxid (CO) in der Raumluft abgeführt wird. Außerdem muss dafür gesorgt werden, dass CO-Warnmelder in ausreichender Menge in den Betriebsräumen installiert werden.

 

Die Allgemeinverfügung ist unter www.landkreis-heilbronn.de/amtliche-bekanntmachungen abrufbar. Bei Fragen zur Allgemeinverfügung können sich Bürgerinnen und Bürger an das Landratsamt Heilbronn, Amt Sicherheit und Ordnung, wenden (Tel.: 07131 994-524).

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