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Mitteilungsblatt Nordheim

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Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 12. November 2018

Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 15.11.2018 – 29.11.2018

In seiner letzten Sitzung hatte sich der Technische Ausschuss unter anderem mit folgenden Tagesordnungspunkten zu beschäftigen:

 

Antrag auf Genehmigung einer Erdauffüllung auf dem Flurstück 2199, Gewann „Geroldsäcker“
Auf einem Acker im Gewann Geroldsäcker soll zum Zweck der Bodenverbesserung eine Erdauffüllung von ca. 15 cm Höhe vorgenommen werden. Der Technische Ausschuss erteilte das hierfür erforderliche gemeindliche Einvernehmen.

 

Bausache: Flurstück 1379/1, Stettiner Straße 8;

Anlegen eines Stellplatzes
Auf dem Grundstück Stettiner Straße 8 soll ein Stellplatz außerhalb der überbaubaren Fläche angelegt werden. Der Technische Ausschuss erteilte das hierfür erforderliche gemeindliche Einvernehmen.

 

Bausache: Flurstück 10492, 10493, Lembergerweg 3;

Veränderung des Geländes im hinteren Gartenbereich
Die Außenanlagen im südlichen Teil des Baugrundstücks sollen entgegen der ursprünglichen Planung hergestellt werden. Die Planung entspricht den bauplanungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans. Der Technische Ausschuss nahm hiervon Kenntnis.

 

Bausache: Flurstück 2318/1, Wartbergstraße 15-1;

Errichtung Doppelcarport, Errichtung Gartenhaus, Erweiterung Terrasse
Auf dem Grundstück Wartbergstraße 15-1 soll ein Doppelcarport und ein Gartenhaus errichtet und die Terrasse vergrößert werden. Da dies außerhalb des Baufensters geschehen soll, ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich. Das hierzu erforderliche gemeindliche Einvernehmen wurde vom Technischen Ausschuss erteilt.

 

Bausache: Flurstück 2493, Bussardring 19;

Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport
Das Vorhaben verstößt in einigen Punkten gegen die Festsetzungen des Bebauungsplans. So soll die zulässige Traufhöhe um 41 cm überschritten werden. Hierdurch und durch einen Zwerggiebel entsteht rein rechnerisch ein zusätzliches Vollgeschoss, was ebenfalls laut Bebauungsplan nicht zulässig ist. Zudem soll die geplante Garage außerhalb des Baufensters errichtet werden. Das hierzu erforderliche gemeindliche Einvernehmen wurde vom Technischen Ausschuss erteilt.

 

Bausache: Flurstück 5510/11, Schafhohle 9;

Errichtung von 33 Stellplätzen
Die geplanten Stellplätze sollen außerhalb des Baufensters errichtet werden. Das erforderliche Einvernehmen wurde erteilt.

 

Bausache: Flurstück 19/1, Schwaigerner Straße 24;

Errichtung einer Gartenanlage und veränderte Ausführung Gebäude
Entgegen der genehmigten Planung wurde das Gebäude Schwaigerner Straße 24 direkt an das Nachbargebäude angebaut. Außerdem soll im rückwärtigen Grundstücksteil eine Gartenanlage errichtet werden. Da das Vorhaben im unbeplanten Innenbereich liegt, war das gemeindliche Einvernehmen erforderlich, was vom Technischen Ausschuss erteilt wurde.

 

Bausache: Flurstück 3933, Kapellenstraße 2;

Erhöhung einer Begrenzungsmauer, Pflasterung in unüberbaubarer Fläche
Die Bauherren des Gebäudes Kapellenstraße 2 beabsichtigen eine Mauer entlang der nördlichen Grundstücksgrenze zu erhöhen und Pflasterungen von Garagenzufahrt und Hofflächen in unüberbaubarer Fläche vorzunehmen. Das für eine Befreiung erforderliche gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.

 

Kindergartenneubau Südstraße, Photovoltaikanlage;

Vergabe von Lieferungen und Leistungen
Die Lieferung und Montage einer Photovoltaikanlage auf dem im Bau befindlichen 6-gruppigen Kindergartengebäude an der Südstraße war öffentlich ausgeschrieben. Die Firma Widmann, Neuenstadt, ging aus dem Wettbewerb als annehmbarste Bieterin hervor. Der Technische Ausschuss beauftragte die Firma Widmann zum Angebotspreis von 33.010,60 EUR mit der Lieferung der Anlage.

 

Abbruch Waldenserstraße 17;

Genehmigung von Mehrkosten durch Entsorgung von Abbruchmaterial
Der angefallene Bauschutt aus Mauerwerk, Beton, Schlackenfüllung, Stroh und Putzresten wurde nach Probenahme aus dem Haufwerk in die Klassen Z 1.2 bis > Z 2 eingestuft. Deshalb konnte das Material nicht zur Verwertung als Recyclingmaterial eingesetzt werden, sondern musste auf eine Deponie DK II und ein geringer Teil auf DK I zur Entsorgung abgefahren werden. Die Mehrkosten für die Entsorgung über ca. 40.000 € wurden vom Technischen Ausschuss genehmigt.

 

Sonstiges

Gemeinschaftsgrab und Schmetterlingräber auf dem Friedhof Nordheim; Materialwahl

In der letzten Gemeinderatssitzung beschloss der Gemeinderat, diese beiden neuen Grabformen aufgrund der Entwürfe des Steinbildhauers Manfred Kirchner erstellen zu lassen. Die Materialwahl dagegen wurde noch hinterfragt. Vom Bildhauer wurden zwischenzeitlich Materialmuster vorgelegt. Der Technische Ausschuss entschied sich einstimmig für einen satinierten Mooser Muschelkalk.

 

Es schloss sich eine nichtöffentliche Sitzung zur Vorbereitung der nächsten Gemeinderatssitzung an.

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