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Mitteilungsblatt Nordheim

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Unzulässige Nutzung von Feldwegen als Abkürzung!

Erfasst von: Görz, Bärbel | 08.11.2018 – 22.11.2018

Feldweg

Kaum ein Tag vergeht, an dem das Ordnungsamt nicht auf Missstände aus dem Bereich „Straßenverkehr“ aufmerksam wird bzw. aus der Bevölkerung auf solche hingewiesen wird. So wird der Gemeindeverwaltung auch immer wieder die unbefugte Nutzung von Feldwegen gemeldet, die durch eine entsprechende Beschilderung nur für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben sind.

Einige Feldwege werden leider gerne als Abkürzung genutzt. So scheint z.B. bei Verkehrsteilnehmern aus Nordhausen mit Fahrtziel Schwaigern/Neipperg, und umgekehrt, der sich an die Heuchelbergstraße anschließende Feldweg als „Abkürzung“ zur Kreisstraße K 2077 recht beliebt zu sein. Auch der Verbindungsweg zwischen Nordheim (Zimmerer Höhe) und Nordhausen wird zunehmend von Verkehrsteilnehmern befahren, die keinen landwirtschaftlichen Bezug haben. Dies ist nicht zulässig und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Einem Autofahrer, der die Beschilderung ignoriert, droht ein Verwarnungsgeld. Wenn dabei dann auch noch gerast wird, sind unberechtigte Fahrzeuge nicht nur störend, sondern sehr gefährlich.

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