Mitteilungsblatt Nordheim
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Das Landratsamt Heilbronn informiert
Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 16.10.2018 – 29.10.2018
Wasserentnahmen bleiben eingeschränkt
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit hat das Landratsamt Heilbronn die bereits bestehenden Einschränkungen und Verbote bei der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern bis zum 15. November 2018 verlängert.
Das Entnehmen von Wasser aus Seen, Bächen und Flüssen für Zwecke der Bewässerung ist damit weiterhin untersagt. Erlaubt ist nur das Schöpfen mit Handgefäßen, zum Beispiel mit Gießkannen oder Eimern.
Die vom Landratsamt mit einer wasserrechtlichen Erlaubnis zugelassenen Wasserentnahmen bleiben untersagt mit Ausnahme der Entnahmen zur Produktion zum Verzehr bestimmter Lebensmittel im Bereich der Landwirtschaft. Hier gilt weiterhin eine Reduzierung auf 50 Prozent der genehmigten Wasserentnahmemengen. Bei den Beregnungs- und Bewässerungszeiten gibt es dagegen keine Einschränkungen mehr.
Die Allgemeinverfügung ist unter www.landkreis-heilbronn.de/amtliche-bekanntmachungen abrufbar. Für Fragen gibt es eine Hotline: 07131 994-2199