Startseite> Andere Ämter und Behörden> Das Finanzamt Heilbronn informiert:

Mitteilungsblatt Nordheim

Andere Ämter und Behörden (Archiv)

Dieser Artikel befindet sich im Archiv!

Das Finanzamt Heilbronn informiert:

Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 08.10.2018 – 22.10.2018

Lohnsteuerermäßigungsverfahren 2019

Zweijähriges Faktorverfahren ab 2019

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können Ihr monatliches Nettoeinkommen selbst beeinflussen und müssen nicht bis zur Abgabe der Einkommensteuererklärung warten: Durch einen Freibetrag oder die Wahl der Steuerklasse.

Am 1. Oktober fällt wieder der Startschuss für das Lohnsteuerermäßigungs-verfahren. „Durch die Bildung eines Freibetrages als ELektronisches SteuerAbzugMerkmal (ELStAM) erhöht sich Ihr monatliches Nettoeinkommen sofort“, so Andrea Heck, Präsidentin der Oberfinanzdirektion Karlsruhe. Mit dem Vordruck „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2019“ können Sie die Berücksichtigung Ihrer individuellen Verhältnisse bereits beim Lohnsteuerabzug durch einen Freibetrag, der wahlweise für ein oder zwei Jahre Gültigkeit hat, beantragen.

Ehegatten und Lebenspartner können zudem zwischen den Steuerklassen III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor wählen.  Die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor bildet dabei die individuellen Verhältnisse am treffendsten ab, weil sie bei beiden Ehegatten oder Partnern auch die Vorteile der Zusammenveranlagung berücksichtigt. Das Faktorverfahren kann beim Wohnsitzfinanzamt mit dem Vordruck „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“ beantragt werden. „Erstmals ab dem Veranlagungszeitraum 2019 hat der gebildete Faktor eine Gültigkeit von zwei Jahren“, führt die Präsidentin der Oberfinanzdirektion Karlsruhe weiter aus.

Der Kontakt mit dem Finanzamt lohnt sich damit gleich doppelt. Sie beantragen Ihren Freibetrag oder die Steuerklasse IV mit Faktor für zwei Jahre und ersparen sich im nächsten Jahr den Gang zum Finanzamt, sofern sich keine grundlegenden Änderungen ergeben. Die erforderlichen Formulare und Anträge erhalten Sie bequem im Internet unter www.fa-baden-wuerttemberg.de. Dort finden Sie auch die Anleitung zum Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2019, sowie die Lohnsteuerfibel 2019.

instagram