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Mitteilungsblatt Nordheim

Sonstige Bekanntmachungen (Archiv)

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Zurückschneiden von Hecken, Sträuchern und Bäumen

Erfasst von: Görz, Bärbel | 11.10.2018 – 25.10.2018

Nach der Vegetationsphase ragen Hecken, Sträucher und Bäume teilweise leider verstärkt in Gehwege und Straßen, so dass diese oft nur mit Einschränkungen benutzt werden können. Die Eigentümer oder Nutzungsberechtigten werden deshalb gebeten, die entlang der Gehwege und Straßen stehenden Pflanzen, deren Äste und Zweige in den Straßen- und Gehwegraum hineinragen, auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Es müssen mindestens folgende Lichträume freigeschnitten werden: 4,50 m über der gesamten Fahrbahn, 2,50 m über Rad-/Gehwegen. Auch für die Feldwege gilt natürlich, dass von den Anliegern die Hecken, Sträucher und Bäume zurückzuschneiden sind und die notwendigen Lichträume freigehalten werden müssen.

 

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