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Mitteilungsblatt Nordheim

Neues aus Nordheim und Nordhausen (Archiv)

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Das Landratsamt Heilbronn informiert

Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 17.09.2018 – 01.10.2018

Wasserentnahmen bleiben eingeschränkt

 

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit wird das Landratsamt Heilbronn die bereits bestehenden Einschränkungen und Verbote bei der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern bis zum 15. Oktober 2018 verlängern.

 

Das Entnehmen von Wasser aus Seen, Bächen und Flüssen für Zwecke der Bewässerung ist damit weiterhin untersagt. Erlaubt ist nur das Schöpfen mit Handgefäßen, zum Beispiel mit Gießkannen oder Eimern.

 

Die vom Landratsamt mit einer wasserrechtlichen Erlaubnis zugelassenen Wasserentnahmen bleiben untersagt mit Ausnahme der Entnahmen zur Produktion zum Verzehr bestimmter Lebensmittel im Bereich der Landwirtschaft. Hier gilt weiterhin eine Reduzierung auf 50 Prozent der genehmigten Wasserentnahmemengen. An die inzwischen längeren Nächte angepasst werden allerdings die Beregnungs- und Bewässerungszeiten. Sie werden auf die Zeit von 18 bis 8 Uhr ausgeweitet.

 

Die Allgemeinverfügung ist unter www.landkreis-heilbronn.de/amtliche-bekanntmachungen abrufbar. Für Fragen gibt es eine Hotline: 07131 994-2199.

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