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Mitteilungsblatt Nordheim

Amtliche Bekanntmachungen (Archiv)

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Öffentliche Bekanntmachung

Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 07.08.2018 – 21.08.2018

Vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB und örtliche Bauvorschriften „Langwiesen IV“

 

Aufstellungsbeschluss

Der Zweckverband Wirtschaftsförderung Zabergäu hat am 01.08.2018 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften „Langwiesen IV“ beschlossen.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 1479 (nördlicher Fürtlesweg, teilweise), 1481 – 1486, 1494 (Weg, teilweise), 1500 (teilweise), 1501 – 1504, 1505 (Römerweg, teilweise),  1506 – 1514, 1515 (teilweise), 1522 (Weg, teilweise), 1539 (südl. Fürtlesweg, teilweise), 7206 (teilweise), 7208, 7211 (teilweise), 7212, 7217 (Daimlerstraße, teilweise), alle auf der Gemarkung Cleebronn.

Der Geltungsbereich ist auf dem nachfolgenden Abgrenzungsplan dargestellt. Er liegt innerhalb des Verbandsgebiets des Zweckverband Wirtschaftsförderung Zabergäu, westlich angrenzend an das bestehende Industriegebiet Langwiesen III.

 

 

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

 

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Zweckverband hat weiter in seiner Sitzung am 01.08.2018 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Maßgeblich hierfür  ist der Vorentwurf des  Büros Käser Ingenieure vom 03.07.2018. Der Geltungsbereich ist im zeichnerischen Teil des Vorentwurfs umgrenzt.

Mit diesem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Werkstandort eines Gewerbebetriebs der Gerüstbaubranche geschaffen werden, der Gebäude und Anlagen für eine Verzinkerei und die Produktion sowie Lagerflächen für Rohmaterial, Endprodukte und den Versand umfasst. Notwendig sind zudem Mitarbeiterstellplätze und innerbetriebliche Erschließungsstraßen. Auch die notwendige Rückhaltung von Regenwasser und Ausgleichsflächen sollen planungsrechtlich abgesichert werden.

Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften in der Zeit

 

vom 20.08 2018 bis 20.09.2018

 

am Sitz der Verbandsverwaltung des Zweckverbands Wirtschaftsförderung Zabergäu, Rathaus Brackenheim, Marktplatz 1, 74336 Brackenheim und in der Belegenheitsgemeinde Cleebronn, Rathaus, Keltergasse 2, 74389 Cleebronn während der Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Die Planunterlagen können während dieser Zeit eingesehen und mit Vertretern des Zweckverbands erörtert werden. Es besteht die Möglichkeit, sich mündlich oder auch schriftlich gegenüber dem Zweckverband Wirtschaftsförderung Zabergäu, Marktplatz 1, 74336 Brackenheim, zu äußern.

 

Die Unterlagen können während des genannten Zeitraums nach § 4 a (4) BauGB auch im Internet unter https://kaeser-ingenieure.de/stadtplanung/aktuelle-verfahren.html oder unterhttps://www.wf-zabergaeu.de/langwiesen4 abgerufen werden.

 

Brackenheim, 03.08.2018

 

Zweckverband Wirtschaftsförderung Zabergäu

 

Rolf Kieser

Verbandsvorsitzender

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