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Mitteilungsblatt Nordheim

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Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 16. Juli 2018

Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 19.07.2018 – 02.08.2018

In seiner letzten Sitzung hatte sich der Technische Ausschuss unter anderem mit folgenden Tagesordnungspunkten zu beschäftigen:

 

Bausache: Flurstück 10491, Lembergerweg 7;

Unterkellerung Bestandsgarage (Errichtung eines Abstellraumes unter bestehender Garage)

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nordheim Südwest III und entspricht den bauplanungsrechtlichen Festsetzungen. Es wurde dem Technischen Ausschuss zur Kenntnis gegeben.

 

Antrag auf Genehmigung einer Erdauffüllung auf den Flurstücken 7627, 7628/1 und 7628/2;

Gewann „Engelskehr“

Der Antragsteller beabsichtigt auf den genannten Flurstücken eine Erdauffüllung vorzunehmen mit max. 20 cm Höhe. Insgesamt sollen ca. 380 m³ aufgefüllt werden. Der Technische Ausschuss erteilt hierzu sein Einvernehmen.

 

Antrag auf Genehmigung einer Erdauffüllung auf den Flurstück 6977;

Gewann "Engelskehr"

Der Antragsteller beabsichtigt auf den genannten Flurstücken eine Erdauffüllung vorzunehmen mit max. 20 cm Höhe. Insgesamt sollen ca. 270 m³ aufgefüllt werden. Der Technische Ausschuss erteilt hierzu sein Einvernehmen.

 

Bausache: Flurstück 1366/1, Danziger Straße 4;

Errichtung Stellplatz und Carport

Das Vorhaben befindet sich im Bereich des qualifizierten Bebauungsplans „Steinfurtstraße“ und verstößt gegen dessen Festsetzungen, da Stellplatz und Carport außerhalb des Baufensters errichtet werden sollen. Der Technische Ausschuss erteilte zu der erforderlichen Befreiung sein Einvernehmen.

 

Bausache: Flurstück 5110; Großgartacher Straße 8 (nochmals);

Anbringung einer unbeleuchteten Plakatanschlagtafel

In seiner Sitzung am 13. April 2018 hatte der Gemeinderat beschlossen, das Einvernehmen zur Anbringung der genannten Werbeanlage zu versagen. Das Landratsamt hat nach erfolgter weitergehender Prüfung mitgeteilt, dass das Vorhaben jedoch zulässig sei. Der Technische Ausschuss hält jedoch weiterhin an seinem bisherigen Beschluss fest und erteilt das Einvernehmen zur Plakatanschlagtafel an dieser Stelle nicht, da Ablenkung und Beeinträchtigung des fließenden Verkehrs befürchtet werden.

 

Bausache: Flurstück 19/1, Schwaigerner Straße 24;

Errichtung einer Gartenanlage

Das Vorhaben liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil. Der Technische Ausschuss hatte über das Einfügen in die Umgebungsbebauung zu entscheiden, was er in seiner Sitzung bestätigte. Die grundsätzlich verfahrensfreie Gartenanlage wurde im Zusammenhang mit dem Neubau eines Einfamilienhauses erstellt und ist somit im Gesamten genehmigungspflichtig.

 

Bausache: Flurstück 10328/1, Hausener Straße 93;

Neubau Doppelhaushälfte mit Garage

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nordheim Südwest und verstößt gegen dessen Festsetzungen. Die Garage soll teilweise außerhalb des Baufensters errichtet werden. Der Technische Ausschuss erteilte sein Einvernehmen unter der Bedingung, dass der grundsätzlich verlangte Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche eingehalten wird.

 

Bausache: Flurstück 10328, Hausener Straße 93/1;

Neubau Doppelhaushälfte mit Garage

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nordheim Südwest und verstößt gegen dessen Festsetzungen. Die Garage soll teilweise außerhalb des Baufensters errichtet werden. Der Technische Ausschuss erteilte sein Einvernehmen zur erforderlichen Befreiung.

 

Bausache: Flurstück 988, Wilhelmstraße 18;

Stellen einer Fertiggarage

Für das Vorhaben gilt der qualifizierte Bebauungsplan Steinfurtstraße und entspricht dessen bauplanungsrechtlichen Festsetzungen. Dem Technischen Ausschuss wurde das Vorhaben zur Kenntnis gegeben.

 

Es schloss sich eine nichtöffentliche Sitzung zur Vorbereitung der nächsten Gemeinderatssitzung an.

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