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Mitteilungsblatt Nordheim

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Grundsteuer für Jahreszahler wird fällig

Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 21.06.2018 – 05.07.2018

Bei der Grundsteuer wird der Jahresbeitrag für Jahreszahler auf 01.07.2018 fällig. Die Höhe der Zahlung ergibt sich jeweils aus dem Jahresbescheid bzw. dem letzten Änderungsbescheid. Bitte überweisen Sie die Grundsteuerrate termingerecht unter Angabe des Buchungszeichens auf eines der Konten der Gemeinde Nordheim, da im Verzugsfall Mahngebühren und Säumniszuschläge festgesetzt werden müssen. Den Steuerpflichtigen, die uns einen Abbuchungsauftrag erteilt haben, wird der Betrag bei Fälligkeit von dem genannten Konto abgebucht. Die „Nichtabbucher“ weisen wir an dieser Stelle noch einmal auf die Möglichkeit zur Teilnahme am Abbuchungsverfahren hin.

 

Zahlungen können auf folgendes Konto der Gemeindekasse vorgenommen werden:

Kreissparkasse Heilbronn

DE24 6205 0000 0000 0010 54

BIC: HEISDE66XXX

 

VBU Volksbank im Unterland

DE39 6206 3263 0020 0600 09

BIC: GENODES1VLS

 

Die Änderung auf Jahreszahler können Sie bis zum 30.09. eines Jahres beantragen. Diese Änderung tritt dann ab dem Folgejahr in Kraft.

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