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Mitteilungsblatt Nordheim

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Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 18. Juni 2018

Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 21.06.2018 – 05.07.2018

In seiner letzten Sitzung hatte sich der Technische Ausschuss unter anderem mit folgenden Tagesordnungspunkten zu beschäftigen:

 

Bekanntgaben

Starkregenmanagement, Regierungspräsidium erteilt nach über einjähriger Bearbeitungszeit Zuwendungsbescheid
Im Februar 2017 konnte die Gemeinde einen Antrag auf Förderung von Ingenieurleistungen zur Erstellung eines Starkregenmanagements stellen. Allerdings wurde der Gemeinde dann mitgeteilt, dass das beantragte Untersuchungsgebiet auch Außenbereiche umfasse und das Plangebiet daher zu verkleinern sei. Dies widerspricht aber der eigentlichen Problemstellung. Denn nur mit Kenntnis der Hauptfließwege bei Starkregen kann für die reine Ortslage ein sinnvolles Management aufgebaut werden. Die Verwaltung war daher über Monate hinweg darum bemüht, unter Einschaltung des Regierungspräsidiums Tübingen beim Umweltministerium zu erreichen, dass auch die Außenbereiche als wichtige Untersuchungsflächen anerkennt werden. Dem wurde zwischenzeitlich Rechnung getragen und so konnte das Regierungspräsidium endlich den Bewilligungsbescheid erteilen, der am Montag bei der Verwaltung einging. Dankenswerter Weise sieht die Förderung der über 52.000 € teuren Planungsleistung einen Zuschuss in Höhe von 36.400 € vor. Nach Eingang des Bewilligungsbescheids wurde das Ingenieurbüro Schöll Consult noch am Montag mit den erforderlichen Planungsleistungen beauftragt. Eine frühere Beauftragung hätte zu einem Verlust der Fördermittel geführt. Die Gemeinde hofft, bis im Dezember Untersuchungsergebnisse auf dem Tisch zu haben.

 

Bausache: Flurstück 10551, Muskatellerweg 14;

Veränderung von derAusführungderGarage,
Versetzungdes Pflanzzwanges

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nordheim Südwest III. Die Garage entspricht den Festsetzungen und wurde daher zur Kenntnis gegeben; für die Versetzung des Pflanzzwangs erteilte der Technische Ausschuss eine Befreiung.

 

Bausache: Flurstück 1285/1, Karl-Heinrich-Straße 15;
Erhöhung Garagendach

Das Grundstück liegt im sog. „im Zusammenhang bebauten Ortsteil“. Der Technische Ausschuss hatte über das Einfügen in die Umgebungsbebauung zu entscheiden, welches er bestätigte.

 

Bausache: Flurstück 10522, Rieslingstraße 39;
Neubau Einfamillienhaus mit Doppelgarage

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nordheim Südwest III und entspricht den Festsetzungen. Es wurde dem Technischen Ausschuss zur Kenntnis gegeben.

 

Bausache: Flurstück 2509, Falkenstraße 8;
Neubau Einfamilienwohnhaus mit Carport

Für das Vorhaben gilt der Bebauungsplan Geroldsgrund II. Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen und wurde dem Technischen Ausschuss daher zur Kenntnis gegeben.

 

Bausache: Flurstück 10311, Hausener Straße 91;
Neubau Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage

Das Vorhaben verstößt gegen die Festsetzungen des qualifizierten Bebauungsplans Nordheim Südwest. Der Technische Ausschuss hatte über die Befreiungen hinsichtlich der teilweisen Überschreitung des Baufensters und der Überschreitung der Vollgeschosszahl zu entscheiden. Die Befreiungen wurden erteilt.

 

Bausache: Flurstück 5481/1, Nordstraße 12;
Erweiterung einer Montagehalle;

Aufstockung und Einbau von Büroräumen

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Kelteräcker III und verstößt gegen dessen Festsetzungen. Die Grundflächenzahl und die maximale Gebäudelänge werden überschritten. Der Technische Ausschuss erteilte sein Einvernehmen zu den erforderlichen Befreiungen.

 

Bausache: Flurstück 4121/4, Schillerstraße 13;
Erstellung Geräteschuppen

Das Grundstück liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteilt. Der Technische Ausschuss hatte über das Einfügen in die Umgebungsbebauung zu entscheiden, welches er bestätigte.

 

Bausache: Flurstück 10205, Märzenäcker 28;
Neubau einer Garage und Carport

Der Technische Ausschuss erteilte zum genannten Vorhaben eine Befreiung vom Bebauungsplan Märzenäcker 1. Änderung, da Garage und Carport teilweise außerhalb des Baufensters errichtet werden sollen.

 

Bausache: Flurstück 1294, Karl-Heinrich-Straße 3;

Bauvoranfrage: Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern (3 WE und 8 WE geplant) mit Stellplätzen und Tiefgarage

Das Vorhaben liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil. Der Technische Ausschuss hatte über das Einfügen in die Umgebungsbebauung zu entscheiden, welches er bestätigte.

 

Bausache: Flurstück 4108/1, Bahnhofstraße 25;

Neubau eines Lagerschuppens

Das Vorhaben liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil. Der Technische Ausschuss erteilte sein Einvernehmen hinsichtlich des Einfügens in die Umgebungsbebauung.

 

Bausache: Flurstück 10333, Hausener Straße 81/1;

Neubau Doppelhaushälfte mit Garage

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nordheim Südwest und verstößt gegen dessen Festsetzungen, da das Baufenster teilweise überschritten wird. Der Technische Ausschuss erteilte hierzu sein Einvernehmen zu einer Befreiung.

 

Bausache: Flurstück 10333/1, Hausener Straße 81;

Neubau Doppelhaushälfte mit Garage

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nordheim Südwest und verstößt gegen dessen Festsetzungen, da das Baufenster teilweise überschritten wird. Der Technische Ausschuss erteilte hierzu sein Einvernehmen zu einer Befreiung.

 

 

SonstigesundAnfragen

a) Straßenbeleuchtung Heilbronner Straße

Die Entscheidung über eine Anfrage aus der Bürgerschaft, die Straßenbeleuchtung am östlichen Ende der Heilbronner Straße über Nacht brennen zu lassen, wurde zurückgestellt. Man wird sich die Situation vor Ort nochmal anschauen. Vor längerer Zeit wurde der Beschluss gefasst, u.a. zur Stromeinsparung auf die Beleuchtung ab der Bushaltestelle Weihen bis außerhalb des Ortes zu verzichten, zumal diese Beleuchtung ohnehin vor der Überquerung der Landesstraße nach Klingenberg sozusagen „im Nichts“ endet.

 

b) eintretendes Regenwasser an der Willy-Weidenmann-Halle, Nordhausen

Aus der Mitte des Technischen Ausschusses wurde darüber informiert, dass in der Willy-Weidenmann-Halle in Nordhausen im Bereich des Seiteneingangs Regenwasser eintritt. Die Verwaltung wird entsprechend reagieren.

 

Es schloss sich eine nichtöffentliche Sitzung zur Vorbereitung der nächsten Gemeinderatssitzung an.

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