Mitteilungsblatt Nordheim
Amtliche Bekanntmachungen (Archiv)
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Landratsamt Heilbronn - Flurneuordnungsamt
Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 12.06.2018 – 26.06.2018
Öffentliche Bekanntmachung
vom 07.06.2018
über das Nichtbestehen der UVP-Pflicht
Flurbereinigung Schwaigern-Stetten (RHB L7)
Landkreis Heilbronn
Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg hat den Bau der gemeinschaftlichen und der öffentlichen Anlagen des Plans nach § 41 FlurbG in der Flurbereinigung Schwaigern-Stetten (RHB L7) für zulässig erklärt. Dies umfasst die Neuausweisung von Grünwegen, das Aufheben vorhandener Grünwege (beides ohne Baumaßnahmen) und die Verlegung von Intensivgrünland und Ackerflächen.
Die Vorprüfung nach § 9 in Verbindung mit § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung hier nicht erforderlich ist, da durch die geplanten Maßnahmen keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen für die Schutzgüter Pflanzen und Tiere, Boden, Klima und Luft, Wasser, Menschen und Kulturgüter entstehen können. Auch Schutzgebiete und europäisch geschützte Tierarten im Gebiet werden nicht nachteilig tangiert.
Die Öffentlichkeit wird hiervon gemäß § 5 Absatz 2 UVPG unterrichtet. Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Diese Bekanntmachung kann auch auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o.g. Verfahren (www.lgl-bw.de/3929) eingesehen werden.
gez. Rainer Steidl D.S.
Stv. Amtsleiter