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Mitteilungsblatt Nordheim

Andere Ämter und Behörden (Archiv)

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Das Landratsamt Heilbronn informiert

Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 12.06.2018 – 26.06.2018

Beim Bauen früh an den Artenschutz denken

Beim Bauen muss an vieles gedacht werden, auch an den Artenschutz. Ansonsten kann es zu erheblichen Mehrkosten kommen, vor allem, wenn sich der Baubeginn dadurch lange verzögert. Das ist gut möglich, weil auf jedem Grundstück besonders geschützte Tiere leben können, und zwar insbesondere dann, wenn sich auf dem Grundstück zum Beispiel Bäume, Hecken, Teiche, Mauern, Trockenmauern, Raine, Lagerplätze oder ältere Gebäude befinden. Bis diese Lebensräume beseitigt werden dürfen, muss unter Umständen Monate gewartet werden, vor allem auch deshalb, weil dabei auf Brut- und Überwinterungszeiten Rücksicht genommen werden muss.

Zu beachten sind außerdem die gesetzlichen Einschränkungen bei der Rodung von Bäumen und Hecken auf Baugrundstücken. Zwar dürfen diese bei genehmigten Bauvorhaben auch ausnahmsweise während der Schutzfrist vom 1. März bis 30. September gerodet werden, allerdings nur dann, wenn der Artenschutz nicht betroffen ist. So dürfen zum Beispiel keine Höhlen oder Nester in den Bäumen oder Hecken sein.

Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich, frühzeitig mit dem Landratsamt Heilbronn (Bauen, Umwelt und Nahverkehr) als der für den Artenschutz zuständigen Behörde Kontakt aufzunehmen (Tel.: 07131 994-380).

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