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Mitteilungsblatt Nordheim

Andere Ämter und Behörden (Archiv)

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Landratsamt Heilbronn informiert:

Erfasst von: Redaktion, WZ | 24.05.2018 – 20.06.2018

Auch Privatwaldbesitzer müssen Borkenkäfer bekämpfen

Die Stürme im vergangenen Winter führten vielerorts zu Einzelwürfen oder kleinflächigen Würfen an Fichten. Dadurch entstanden ideale Brutplätze für Borkenkäfer, die ohne Gegenmaßnahmen schnell größere Schäden verursachen können. Die Gefahr ist im Moment auch deshalb sehr hoch, da die Ausgangspopulation der Borkenkäfer aufgrund der milden Winter der letzten Jahre bereits groß ist. Die Wetterprognosen zeigen, dass die Niederschläge in den kommenden Tagen ab- und die Temperaturen zunehmen werden. Dadurch entstehen optimale Rahmenbedingungen für schwärmende Borkenkäfer zur Anlage der Geschwisterbruten und damit für den Neubefall auch von vitalen Fichten. Im Heilbronner Land kann in den unteren Lagen ab Anfang Juni mit dem Ausflug der ersten Buchdrucker-Generation gerechnet werden. Ansonsten gilt, dass ab Mitte Juni überall mit Käferausflug zu rechnen sein wird.

Sofern das angefallene Sturmholz nicht rechtzeitig aufgearbeitet, abgefahren, entrindet oder ausnahmsweise auch mit einem zugelassenen Insektizid behandelt wird, stellt die sich dort entwickelnde Borkenkäferbrut eine ernstzunehmende Gefahr für die umliegenden Wälder dar. Gleiches gilt für bereits vom Borkenkäfer befallene stehende Bäume.

Privatwaldbesitzer werden deshalb aufgefordert, Ihre Wälder baldmöglichst auf Borkenkäferbefall zu kontrollieren.

Besonders betroffen sind Fichten. Erkennbar ist der Befall durch Lichtwerden und rotbraune Verfärbung der Krone bzw. braunes Bohrmehl an Stammfuß und Rinde. Befallene Bäume lassen oft grüne Nadeln fallen, in einem fortgeschrittenen Befallsstadium platzt die Rinde ab.

 

Bei der Aufarbeitung von Sturmholz und im Falle eines Borkenkäferbefalls an stehenden Bäumen sollte wie folgt vorgegangen werden:

  • Die Bäume umgehend fällen, aufarbeiten und nach Möglichkeit komplett aus dem Wald entfernen (mind. 500 Meter von gefährdeten Beständen) oder rasche Abfuhr zum Holzkunden.
  • Nutzbares Stammholz, das noch Larven und Puppen enthält, entrinden.
  • Kleinere Holzmengen zusammenfahren, um es schnellstmöglich abtransportieren zu können.
  • Im Wald lagernde Holzmengen möglichst an einem sonnigen luftigen Lagerplatz lagern, so dass das Holz schnell brutuntauglich wird.
  •  Als letztes Mittel der Wahl muss in der jetzigen Situation auch eine Behandlung des eingeschlagenen Holzes mit einem zugelassenen Insektizid in Erwägung gezogen werden. Hier sind insbesondere die Gewässerschutzauflagen zu beachten.
  •  Hacken von Waldresthölzern.

 

Das Landeswaldgesetz verpflichtet Waldbesitzer, tierische Forstschädlinge wie den Borkenkäfer rechtzeitig und ausreichend zu bekämpfen. Geschieht das nicht, kann dies zu einer kostenpflichtigen Ersatzvornahme durch die Forstbehörde führen.

 

Bei Fragen bzw. zur Anmeldung des Verkaufs von Stammholz über das Kreisforstamt Heilbronn wenden sich Privatwaldbesitzer vor Einschlag und Aufarbeitung des Holzes an die zuständige Forstrevierleitung oder an das Kreisforstamt Heilbronn (Tel. 07131 994-153). Das aufgearbeitete Holz kann nur dann über das Forstamt vermarktet werden, wenn das konkrete Vorgehen und die Aushaltung des Holzes mit der Forstrevierleitung oder dem Forstamt im Vorfeld abgestimmt wurde.

 

Führungen auf dem Zentralen Versuchsfeld in Bönnigheim

Am Dienstag, 12. Juni 2018, finden auf dem Zentralen Versuchsfeld in Bönnigheim Führungen statt. Diese starten um 13:30 Uhr sowie um 18 Uhr.

 

Vorgestellt werden Landessortenversuche bei Winterweizen, Sommergerste und Kartoffeln. Außerdem sind Anbauversuche mit Sojabohnen, Mais und Winterweizen zu sehen. Das Versuchsfeld liegt an der Verbindungsstraße zwischen Bönnigheim und Erligheim.

 

 

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