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Mitteilungsblatt Nordheim

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Öffentliche Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste

Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 24.05.2018 – 07.06.2018

 

Hinweis

 

Folgende öffentliche Bekanntmachung wurde am 24.05.2018 im Internet eingestellt unter http://www.nordheim.de/website/de/bekanntmachungen:

 

Öffentliche Bekanntmachung
über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste

 

 

Wahl der Schöffinnen und Schöffen

der Gemeinde Nordheim für die Amtszeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023

in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Heilbronn und den Strafkammern des Landgerichts Heilbronn

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Nordheim hat in seiner Sitzung am 18.05.2018 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Heilbronn und das Amtsgericht Heilbronn gefasst.

 

Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom

25.05.2018 bis 04.06.2018 zu jedermanns Einsicht im Ordnungsamt, Zimmer 3, Hauptstraße 26, 74226 Nordheim während der üblichen Sprechzeiten aus.

 

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll (im Ordnungsamt) Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG (Text siehe Anhang zu dieser Bekanntmachung) nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

 

 

 

Nordheim, den 24.05.2018

gez.

Schiek

Bürgermeister

 


Anhang (Text §§ 32 bis 34 GVG)

 

 

 

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