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Mitteilungsblatt Nordheim

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Gemeinderatssitzung 18. Mai 2018 - um was geht’s?

Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 17.05.2018 – 31.05.2018

Verkehrsangelegenheiten;

a)  Entscheidung über Antrag dauerhafte Ausweisung der Talstraße als Einbahnstraße

Nach Ablauf der Testphase wird über die endgültige Einrichtung der Talstraße als Einbahnstraße entschieden.

b)  Entscheidung über Antrag auf Ausweisung der Klimmerdingenstraße als Einbahnstraße

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde beantragt, über die Ausweisung der Klimmerdingenstraße als Einbahnstraße zu beraten. In der Sitzung wird der Leiter der örtlichen Straßenverkehrsbehörde hierzu Stellung nehmen.

 

Neubau 6-gruppiger Kindergarten Südstraße

a) Fortschreibung der Kostenberechnung für die geplanten Küchen

Die Planungen zu den beiden Küchen sind zwischenzeitlich vertieft und mit den Nutzern abgestimmt worden. Dem Gemeinderat wird zu den Kostenentwicklungen berichtet.

b) Vergabe von Planungsleistungen für die Küchenplanung

Für die Planung der Regenerationsküche ist die Einschaltung eines Fachbüros notwendig. Der Gemeinderat wird über die Vergabe der erforderlichen Planungsleistungen beraten.

 

Kindergarten Südstraße;

Verzögerungen bei der Baugenehmigung;

weiteres Vorgehen

Für den Neubau des Kindergartens wurde im Dezember 2017 beim Landratsamt die Baugenehmigung beantragt. Die Baurechtsbehörde hat zwischenzeitlich gegenüber der Verwaltung angekündigt, dass die vorliegende Planung nicht genehmigungsfähig sei. Planer, Brandschutzsachverständiger und Verwaltung sind jedoch der Auffassung, dass die Planung in der vorgelegten Form genehmigungsfähig ist und keiner Umplanung bedarf, die mit grob geschätzt 80.000 € sehr kostenintensiv wäre.

Dem Gemeinderat wird über den Stand der Dinge berichtet.

Rathausneu- und Umbau;

Vergabe von Lieferungen und Leistungen

Der Gemeinderat entscheidet über die Vergabe von Bauleistungen. Vergeben werden sollen Rohbau- und Pfahlgründungsarbeiten, Gerüstbauarbeiten und die Aufzugsanlage.

 

Neufassung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr (Feuerwehr-Entschädigungssatzung)

Die Feuerwehr-Entschädigungssatzung wurde letztmals im Jahr 2012 überarbeitet und soll nunmehr an die vom Gemeindetag Baden-Württemberg empfohlenen Entschädigungssätze angepasst werden.

 

Neufassung der Feuerwehrsatzung

Die derzeit gültige Satzung stammt aus dem Jahr 2012 und muss den zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen angepasst werden.

 

Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans

Das Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg verpflichtet jede Gemeinde, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Wie die Gemeinde diese Pflichtaufgabe im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung erfüllt, regelt die Gemeinde im Feuerwehrbedarfsplan.

Der Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Nordheim wurde im Jahr 2012 verabschiedet und soll nun an die aktuellen Verhältnisse angepasst werden.

 

Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen/innen für die Geschäftsjahre 2019-2023;
Vorschlag von Jugendschöffen/innen

Die Amtszeit der für die Geschäftsjahre 2014-2018 gewählten Schöffen/innen endet am 31.12.2018. Die Verwaltung stellt in jedem fünften Jahr eine neue Vorschlagsliste für Schöffen auf. Die eingegangenen Bewerbungen werden dem Gemeinderat vorgelegt, der über die Aufnahme in die Vorschlagsliste zu beraten und abzustimmen hat.

Für die Aufstellung der Vorschlagsliste für die Jugendschöffen/innen ist der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Heilbronn zuständig. Dieser hat die Verwaltung gebeten, in Frage kommende Mitbürgerinnen und Mitbürger zu benennen.

 

Mensa an der Kurt-von-Marval Gemeinschaftsschule;

Vergabe von Lieferungen und Leistungen;
Essenlieferung

Der Rahmenvertrag über die Lieferung von tiefgekühlten Speisekomponenten für die Mensa an der Kurt-von-Marval Gemeinschaftsschule läuft am 31.07.2018 aus. Die Vergabe war daher öffentlich auszuschreiben; die Beschlussfassung entsprechend dem Ausschreibungsergebnis liegt in der Zuständigkeit des Gemeinderates.

 

Neuvermietung der Räumlichkeiten im Sportzentrum zum Betrieb einer Kegelbahnanlage

Seit über 35 Jahren wird im Schutzraum der Nordheimer Sporthalle eine Kegelbahn mit Gastronomie betrieben. Die Gemeinde vermietet hierbei die Räumlichkeiten. Die Kegelbahn und die gastronomische Ausstattung sind Sache des Mieters. Die bisherigen langjährigen Mieter wollen nun die Kegelbahn an den Sportkeglerverein SKV Brackenheim abgeben. Über den Abschluss des dafür notwendigen Mietvertrages hat der Gemeinderat zu entscheiden.

 

Vergnügungssteuer;

Neufassung der Vergnügungssteuersatzung

Die bisher geltende Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde hat ihren Ursprung im Jahr 1989 und beruht noch auf einer pauschalen Besteuerung der einzelnen Geldspielgeräte mit oder ohne Gewinnmöglichkeit. Zwischenzeitlich haben die meisten Kommunen auf eine prozentuale Besteuerung des ausgespielten Gewinnes umgestellt. Mit der Neufassung der Vergnügungssteuersatzung würde auch einer dringenden Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt entsprochen. Durch die Umstellung der Erhebung der Vergnügungssteuer geht die Verwaltung von einer deutlichen Steigerung des Steuervolumens aus. Der Gemeinderat hat hierüber zu entscheiden.

 

Vorkaufsrecht Gewässerrandstreifen;

Ausübung des Vorkaufsrechtes nach § 29 Absatz 6 Wassergesetz

Den Gemeinden steht ein Vorkaufsrecht am sogenannten Gewässerrandstreifen zu, der innerhalb der Gemeinde 5 Meter breit ist, außerhalb der Gemeinde 10 Meter breit. In der Sitzung entscheidet der Gemeinderat über die Ausübung dieses Vorkaufsrechtes in zwei Fällen.

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