Bodenrichtwerte

Gutachterausschuss setzt Bodenrichtwerte zum 31.12.2010 fest

§ 196 BauGB schreibt vor, dass flächendeckend durchschnittliche Lagewerte für den Boden zu ermitteln sind (Bodenrichtwerte). Diese Bodenrichtwerte sind alle zwei Jahre, jeweils zum Stand 31.12. zu überprüfen und gegebenenfalls fortzuschreiben. In seiner Sitzung am 15.03.2011 überprüfte der Gutachterausschuss anhand der Verkaufsfälle der Jahre 2009 und 2010 die Bodenrichtwerte für Nordheim und Nordhausen und setzte diese zum Stand 31.12.2010 wie folgt neu fest.

 

Wohnbauflächen:

Nordheim:                   150 - 280 € pro m²
Nordhausen:               150 - 220 € pro m²
Gewerbeflächen:                  70 € pro m²

 

Für Außenbereichsgrundstücke wurden folgende Richtwerte pro m² festgelegt:

Ackerflächen:               2,20 € pro m²
Weinbergflächen:       12,00 € pro m²
Grünland:                     1,00 € pro m²
Wald:                            0,10 € pro m²

 

Bodenrichtwerte und Bodenrichtwertkarten können bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Bauamt, Hauptstraße 24, 74226 Nordheim, erster Stock, Zimmer 12 eingesehen werden.