Neu eingeführt wurde eine Familienförderung. Für jedes zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses im Haushalt der Eltern lebende Kind unter 18 Jahren wird ein Kinderbonus von 2.000 € gewährt. Um in den Genuss dieser Vergünstigung zu kommen, muss der Bauplatzerwerber jedoch selbst in sein neu erstelltes Haus einziehen.
Sollten mehrere Bewerber am gleichen Platz interessiert sein, wird der Gemeinderat nach den Kriterien „Nordheimer bzw. Nordhausener", „Familien mit Kindern", „Grundbesitz bzw. Wohneigentum bereits vorhanden" entscheiden. Geben Sie deshalb bitte außer Ihrem Wunschbauplatz auch für Sie in Frage kommende Alternativbauplätze an.
Die Gemeinde verkauft die Hälfte eines Doppelhausgrundstückes erst dann, wenn der Käufer der anderen Grundstückshälfte feststeht.
Wird ein größerer Platz gewünscht, können auch beide Doppelhausgrundstückshälften erworben werden, um darauf ein Einzelhaus zu bauen. Der Kinderbonus wird jedoch nur einmal gewährt.
Interessenten wenden sich bitte an das Kämmereiamt, Herrn Baier, Tel. 07133 / 182 - 130 oder E-Mail manfred.baier@nordheim.de.
Für Fragen zum Bebauungsplan oder zur Bebaubarkeit der einzelnen Grundstücke steht Ihnen das Bauamt, Herr Langer, Tel. 07133 / 182 - 140 oder E-Mail peter.langer@nordheim.de zur Verfügung.
Baubeginn für private Bauvorhaben ( für das Baugebiet Nordheim Süd-West II" ) kann frühestens nach Fertigstellung der Erschließungsmaßnahmen, also voraussichtlich ab Spätherbst 2009 sein.
Das Grundstück muss innerhalb von 5 Jahren ab Kaufvertragsabschluss mit einem Wohnhaus überbaut werden.