Wir sind zuständig für die Grundbuch-, Nachlass- und Vormundschaftssachen der Gemeinde Nordheim und teilweise der Stadt Lauffen sowie für alle notariellen Tätigkeiten. Zu unseren Aufgaben gehört die Beurkundung bzw. Beglaubigung von:
- Adoptionsanträge - Beurkundung durch das Notariat
- Beglaubigungen - können erfolgen beim Notariat oder durch den Ratschreiber
- Betreuungssachen - werden bearbeitet durch das Notariat
- Ehe- und Erbverträge - müssen notariell beurkundet werden
- Gesellschaftsverträge - müssen oder sollten häufig notariell beurkundet werden
- Grundbuchamt - für Nordheim ist das Notariat 74348 Lauffen zuständig
- Grundbuchabschriften - erhalten Sie beim Notariat oder der Gemeinde Nordheim (Tel. 07133 182 111)
- Grundstücksverkäufe, -übertragungen-, -schenkungen, Belastungen müssen notariell oder durch den Ratschreiber beurkundet oder beglaubigt werden
- Handelsregisteranmeldungen - müssen notariell beglaubigt werden
- Nachlasssachen - werden bearbeitet vom Notariat
- Testamente - werden notariell beurkundet beim Notariat
- Unterschriftsbeglaubigungen - erledigt das Notariat oder der Ratschreiber
- Vereinsregisteranmeldungen - werden notariell beglaubigt beim Notariat
- Vormundschaftssachen - zuständig für Nordheim ist das Notariat
- Vorsorgevollmachten - sollten notariell beurkundet werden
Telefonisch sind wir in der Regel erreichbar montags bis donnerstags von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr, sowie freitags von 8:00 bis 12.00 Uhr.
Sprechzeiten im Rathaus in Nordheim sind donnerstags von 8:00 bis 11:00 Uhr.
Bitte vereinbaren Sie Termine nach Möglichkeit telefonisch.
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