Notariat Lauffen II

 

Bahnhofstr. 50
74348 Lauffen a. N.

Tel.: 07133 / 202-9621
Fax: 07133 / 202-9630

E-Mail: hermann.hauth@notlauffen.justiz.bwl.de

Wir sind zuständig für die Grundbuch-, Nachlass- und Vormundschaftssachen der Gemeinde Nordheim und teilweise der Stadt Lauffen sowie für alle notariellen Tätigkeiten. Zu unseren Aufgaben gehört die Beurkundung bzw. Beglaubigung von:

 

  • Adoptionsanträge - Beurkundung durch das Notariat
  • Beglaubigungen - können erfolgen beim Notariat oder durch den Ratschreiber
  • Betreuungssachen - werden bearbeitet durch das Notariat
  • Ehe- und Erbverträge - müssen notariell beurkundet werden
  • Gesellschaftsverträge - müssen oder sollten häufig notariell beurkundet werden
  • Grundbuchamt - für Nordheim ist das Notariat 74348 Lauffen zuständig
  • Grundbuchabschriften - erhalten Sie beim Notariat oder der Gemeinde Nordheim (Tel. 07133 182 111)
  • Grundstücksverkäufe, -übertragungen-, -schenkungen, Belastungen müssen notariell oder durch den Ratschreiber beurkundet oder beglaubigt werden
  • Handelsregisteranmeldungen - müssen notariell beglaubigt werden
  • Nachlasssachen - werden bearbeitet vom Notariat
  • Testamente - werden notariell beurkundet beim Notariat
  • Unterschriftsbeglaubigungen - erledigt das Notariat oder der Ratschreiber
  • Vereinsregisteranmeldungen - werden notariell beglaubigt beim Notariat
  • Vormundschaftssachen - zuständig für Nordheim ist das Notariat
  • Vorsorgevollmachten - sollten notariell beurkundet werden

 

Telefonisch sind wir in der Regel erreichbar montags bis donnerstags von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr, sowie freitags von 8:00 bis 12.00 Uhr.

Sprechzeiten im Rathaus in Nordheim sind donnerstags von 8:00 bis 11:00 Uhr.
Bitte vereinbaren Sie Termine nach Möglichkeit telefonisch.

Links:

Sprechstunde des Notars
im Rathaus Nordheim
donnerstags 8 - 11 Uhr
Ergeschoss, Zimmer 5

Wir bitten um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter
Tel. 07133/202 96 21