Nach § 5 des Kindergartengesetzes werden bei den Kindergärten Elternbeiräte gebildet. Sie unterstützen die Erziehungsarbeit und stellen den Kontakt zum Elternhaus her. Nach Beginn des Kindergartenjahres wählen die Eltern nach bestimmten Regeln.
Der Elternbeirat hat folgende Aufgaben:
Auf Wunsch der Eltern kann auch ein Gesamtelternbeirat für die Kindergärten gebildet werden.