Startseite> Neues aus Nordheim und Nordhausen> Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 19. März 2008

Mitteilungsblatt Nordheim

Neues aus Nordheim und Nordhausen (Archiv)

Dieser Artikel befindet sich im Archiv!

Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 19. März 2008

Erfasst von: | 25.03.2008 – 31.08.2009

Bekanntgaben

  

Das Landratsamt Heilbronn hat mit Erlass vom 13. März 2008 den Haushaltsplan 2008 genehmigt.

 

 

Ausbau der Lerchenstraße;
Billigung der Planung, Baubeschluss

Die Lerchenstraße ist im Bereich zwischen der Heilbronner Straße und der Klimmerdingen Straße in einem schlechten baulichen Zustand. Sie muss daher grundlegend erneuert werden. Auch die Wasserleitung ist sanierungsbedürftig und wird komplett ausgetauscht.

Planer Roland Dietz stellte dem Gemeinderat Varianten zum Ausbau der Lerchenstraße vor. Der Gemeinderat beschloss den Ausbau der Straße mit einer 7 m breiten Fahrbahn und beidseitig einem 1,5 m breiten Gehweg. Weiter fasste der Gemeinderat den Baubeschluss und beauftragte die Verwaltung, die Baumaßnahme öffentlich auszuschreiben.

 

 

Kindergartenangelegenheiten;
Situationsbericht und Bedarfsplanung im
Kindergartenjahr 07/08 + 08/09                                                                                   

Die Kindergartenverwaltung erhebt vierteljährlich die Jahrgangsstärken aller Kinder und Jugendlichen in Nordheim und Nordhausen. Dadurch kann sich die Gemeinde einen Überblick über den zu erwartenden Bedarf an Kindergartenplätzen schaffen. Der bundesweite Trend sinkender Kinderzahlen ist auch in Nordheim festzustellen. Dennoch sind im laufenden und im kommenden Kindergartenjahr platzmäßig sogar noch Engpässe in der Betreuung der 3jährigen Kinder zu erwarten. Dies hängt vor allem mit der Änderung von Betreuungsformen und der dadurch erforderlichen Reduzierung der Gruppenstärken zusammen.

Im Ortsteil Nordhausen sind zwar ausreichend freie Kindergartenplätze vorhanden, jedoch sind diese für Eltern aus dem Ortsteil Nordheim wegen dem Weg dorthin nur wenig attraktiv.

Weiter ist festzustellen, dass immer mehr Eltern Betreuungsbedarf für Kinder unter drei Jahren anmelden. Die vor einem Jahr eröffnete „Zweijährigen"-Gruppe ist ausgebucht und es besteht eine Warteliste.

Um dem derzeitigen Bedarf an Regelkindergartenplätzen gerecht zu werden und dem Wunsch nach Kleinkindplätzen weiter zu entsprechen, hat der Gemeinderat beschlossen, zum nächsten Kindergartenjahr im Kindergarten „Südstraße" eine zusätzliche „altersgemischte" Kindergruppe zu eröffnen. Hierzu stehen in der Südstraße Räume zur Verfügung, die momentan noch vom Nordheimer Musikverein genutzt werden. Diese werden bis zum Beginn des kommenden Kindergartenjahres entsprechend umgestaltet.

 

Als weiteren Schritt beschloss der Gemeinderat, die freien Räume im Kindergarten Nordhausen zu nutzen. Bei entsprechendem Bedarf wird dort eine dritte Kindergruppe für die Betreuung von Kleinkindern (unter 3 Jahren) eingerichtet.

 

Mit diesem Angebot ist die Gemeinde den künftigen gesetzlichen Verpflichtungen weit voraus. Entsprechend dem Bedarf werden ab dem kommenden Kindergartenjahr bis zu drei Kleinkindgruppen betrieben. In diesen werden grundsätzlich Kinder ab dem 1. vollendeten Lebensjahr betreut. Wir bitten um Verständnis, wenn bis auf weiteres die Kinder ab dem 2. Lebensjahr bevorzugt aufgenommen werden.

Unsicherheit besteht noch, wie sich der Bedarf für die Kleinkinderbetreuung weiter entwickelt. Nach derzeitigem Stand ist von weiteren Steigerungen auszugehen. Auch die Ganztagesbetreuung ist nicht nur für die älteren Kindergartenkinder eine zunehmend gewünschte Betreuungsform, sondern absehbar auch für die Kleineren.

Um auf diese Entwicklung vorbereitet zu sein, wurde die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit dem Architekturbüro Huschka zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen im Kindergarten Südstraße umfassend, also auch ganztags, Kinder im Alter zwischen 1 und 6 Jahren betreut werden können.

 

 

Kindergartenangelegenheiten:

Kalkulation der Elternbeiträge auf 11 Monate ab 1.9.2008

  

Immer wieder wurde in den vergangenen Jahren gegenüber der Verwaltung Unverständnis darüber geäußert, dass die Kindergartenbeiträge für 12 Monate pro Jahr kalkuliert sind, obwohl doch nahezu ein voller Monat Sommerferien sind. Nicht nur, aber vor allem bei Kindern, die im Juli aus dem Kindergarten ausscheiden, war offenkundig nicht nachvollziehbar, weshalb sie für den August noch Beiträge zahlen, obwohl sie nach den Ferien in die Schule gehen.

Weiterer Grund für eine mögliche Umstellung der Elternbeiträge sind die zwischenzeitlich konzentrierten Kindergartenferien im August und die hinzugekommenen kostenpflichtigen Angebote wie der Ferienkindergarten und der „Ferien-Hort" an der Grundschule. An letzterem dürfen auch Kinder teilnehmen, die kurz vor der Einschulung in die erste Klasse stehen.

Der Gemeinderat sprach sich einmütig dafür aus, die Kindergartenbeiträge ab dem kommenden Kindergartenjahr auf 11 Monate zu kalkulieren. Konkret heißt dies, dass ab 1.9.2008 jeder Monatsbeitrag betragsmäßig soweit ansteigt, dass jeweils im August keine Kindergartenbeiträge erhoben werden müssen. Auf das Jahr gerechnet entstehen dadurch weder den Eltern noch der Gemeinde Mehrausgaben oder Mindereinnahmen. Unberührt davon ist die Anpassung der Elternbeiträge ab dem kommenden Kindergartenjahr entsprechend der landesweiten Empfehlung. Die Erhöhung um durchschnittlich vier Prozent wurde  bereits am 27.4.2007 beschlossen und wird ab 1.9.2008 gelten.

 

 

Schaffung von weiteren Beitragsstaffelungen für Eltern mit
geringerem und mit höherem Einkommen


In einem weiteren Beschluss sprach sich der Gemeinderat für die Erweiterung der einkommensabhängigen Beitragsstaffelung bei den Kindergartengebühren aus. Die am Netto-Familieneinkommen (einschließlich Kindergeld) orientierten Beitragsstufen stellen sich ab September 2008 wie folgt dar: Stufe 1: Einkommen bis 1.200 Euro; Stufe 2: Einkommen von 1.200 Euro bis 1.600 Euro; Stufe 3 (entspricht den empfohlenen Landesrichtsätzen): 1.600 Euro bis 2.400 Euro; Stufe 4: 2.400 Euro bis 3.000 Euro und Stufe 5: ab 3.000 Euro Netto-Familieneinkommen.

Begründet wird die Änderung der Beitragsstaffelung mit dem Wunsch, den Kindergarteneltern in den unteren Einkommensgruppen mit einer weiteren Sozialstaffelung entgegenzukommen. Damit das gesamte Beitragsvolumen aus Elternbeiträgen für die Gemeinde möglichst unverändert bleibt, wurde gleichzeitig eine weitere obere Beitragsstaffel für Nettoeinkommen ab 3.000 Euro geschaffen.

 

 

Erhöhung der Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren

  

Bei der schon wiederholt geführten Diskussion um die Kostendeckung durch Kindergartenbeiträge ging es vor allem um die personalintensive Betreuung von Kindern unter 3 Jahren. Angesichts des in diesen Gruppen bestehenden Verhältnisses zwischen Kosten und Elternbeiträgen hat sich der Gemeinderat zum September 2008 auf folgende Regelung verständigt: Um sich wenigstens an die Beitragsdeckung der Regelkindergärten anzunähern, werden die Beiträge für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren ab September 2008 um jeweils 25% angehoben. Die in Nordheim durchschnittliche Deckung der Gesamtbetreuungskosten durch Elternbeiträge in Höhe von knapp 16% kann dadurch im Bereich der Kleinkindbetreuung nicht erreicht werden. Der Gemeinderat sieht aber durch die 25%-Anhebung zumindest eine gewisse Beitragsgerechtigkeit gegeben.

 

Durch die „11-Monatskalulation", die Erweiterung der Beitragsstaffelungen und die Beitragserhöhung bei der Kleinkindbetreuung ändern sich die Beitragstabellen umfassend. Wir werden die neuen Beitragstabellen bei nächster Gelegenheit den Kindergarten-Eltern aushändigen bzw. Informationsblätter auslegen. Auch im Internet werden die Tabellen veröffentlicht.

 

 

Annahme von Spenden


Die Spende der Lidl Stiftung über 8.000 € für das Kleeblattprojekt und eine anonyme Spende über 9.000 € für die Freibadsanierung wurden einstimmig und dankend angenommen.

 

 

 

instagram