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Mitteilungsblatt Nordheim

Andere Ämter und Behörden (Archiv)

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Kurz und bündig – der Pflegestützpunkt informiert:

Erfasst von: Redaktion, JJ | 19.03.2024 – 09.04.2024

Entlastungsleistung – was ist das eigentlich?

Viele Pflegebedürftige werden zu Hause betreut und gepflegt. Das kann für pflegende Angehörige kraftraubend und zeitintensiv sein. Um Pflegende zu entlasten und die Selbständigkeit von Pflegebedürftigen zu fördern, gibt es den sogenannten Entlastungsbetrag.

Pflegebedürftige, die zuhause versorgt werden und einen Pflegegrad haben, können den Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro beanspruchen. Dieser Betrag kann nicht direkt an die versicherte Person ausbezahlt werden, sondern ist zweckgebunden einzusetzen. Das Geld steht für verschiedene Dienstleistungen zur Verfügung, etwa für Hilfen im Haushalt oder zur Betreuung des pflegebedürftigen Menschen. Mit dem Entlastungsbetrag können auch die Kosten einer Kurzzeitpflege oder Tagespflege anteilig gezahlt werden. Wird der monatliche Entlastungsbetrag nicht vollständig ausgeschöpft, kann der verbleibende Betrag angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden.

Wie genau die Entlastungsleistung im Einzelfall optimal genutzt werden kann und welche Anbieter in Frage kommen, erklärt der Pflegestützpunkt Landkreis Heilbronn.

Nähere Informationen gibt es auf der Homepage unter

www.pflegestützpunkt-landkreis-heilbronn.de.

Der Pflegestützpunkt des Landkreises Heilbronn in der Lerchenstraße 40 ist telefonisch unter 07131 994-7178 oder -430 erreichbar. Der Pflegestützpunkt im Gesundheitszentrum Brackenheim, Maulbronner Straße 15, ist unter 07135 9699-500 oder -501 und der Pflegestützpunkt im Gesundheitszentrum Möckmühl, Hahnenäcker 1, unter 07131 994-8048 zu erreichen. Interessierte können sich auch per E-Mail unter pflegestuetzpunkt@landratsamt-heilbronn.de an die Pflegestützpunkte wenden.

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