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Mitteilungsblatt Nordheim

Amtliche Bekanntmachungen (Archiv)

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LANDRATSAMT Heilbronn
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Erfasst von: Redaktion, JJ | 14.03.2024 – 05.04.2024

Das Flurneuordnungsamt Heilbronn informiert:

Erfolgreiche Wahl des Vorsitzenden und nächste Schritte im Flurneuordnung Nordheim (Sommerhalde)

Erfolgreiche Vorstandswahl und konstituierende Sitzung
Am 24.10.2023 wählten die beteiligten Eigentümerinnen und Eigentümer (Teilnehmer) aus den eigenen Reihen den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft für das Flurneuordnungsverfahren Nordheim (Sommerhalde) - siehe Veröffentlichung vom 03.11.2023.
Die konstituierende Sitzung des neuen Vorstandes fand am 06.12.2023 im Rathaus Nordheim statt. Dort wurden den Anwesenden zunächst ihre Rechte und Aufgaben als Vorstand erläutert. In der Sitzung erfolgte die Wahl des Vorstandvorsitzenden und seines Stellvertreters. Die ordentlichen Vorstandsmitglieder wählten aus ihren eigenen Reihen Herrn Andreas Holder als Vorstandsvorsitzenden und Herrn Martin Rembold als dessen Stellvertreter. Damit hat das Flurneuordnungsverfahren einen arbeitsfähigen Vorstand.

Wertermittlung
Als nächster Schritt erfolgt die Wertermittlung der von den Teilnehmern in das Verfahren eingebrachten Flurstücke. Diese wird von den Weinbauberatern des Landwirtschaftsamts des Landratsamtes Heilbronn und dem Flurneuordnungsamt durchgeführt. Der Vorstand wird in den Prozess der Wertermittlung einbezogen. Bei der Bewertung von Rebhängen wird der Bodenwert und der Wert der Reben getrenntermittelt. Dies ist Voraussetzung für mögliche spätere Veränderungen an den Flurstücken. Gleichzeitig werden notwendige Daten für die Wertermittlung beim Vermessungsamt und Grundbuchamt abgerufen.

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
Wie bereits in der Aufklärungsversammlung am 03.05.2023 und im Termin zur Vorstandswahl am 24.10.2023 angekündigt, wird im Jahr 2024 die sogenannte spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) im Rahmen der Flurneuordnung durchgeführt. Die Prüfung ist gesetzlich vorgeschrieben. Es ist festzustellen, ob geschützte Tiere oder Pflanzen durch die geplanten Maßnahmen der Flurneuordnung beeinträchtigt werden könnten. Der Vorstand erhält zudem unterstützende Hinweise zu möglichen Ausgleichsmaßnahmen, um eventuell notwendige Eingriffe zu minimieren.

Die Untersuchung erstreckt sich über eine ganze Vegetationsperiode. Im Laufe des Jahres werden Mitarbeitende des Gutachterbüros regelmäßig in den Rebflurstücken in den Gewannen Sommerhalde und Trautenbusch unterwegs sein. Sie werden bis Ende August 2024 an verschiedenen Stellen Flora und Fauna beobachten und untersuchen.

Zur Untersuchung der Schlingnattern werden im April an verschiedenen Stellen sogenannte Schlangenbleche aus Bitumen-Wellpappen ausgebracht. Bitte belassen Sie diese an Ort und Stelle. Die Gutachter werden die Bleche nach Abschluss der Untersuchung entfernen.

Umgestaltung des Rebhangs und Maßnahmenplanung (Aufstellung und Genehmigung des Wege- und Gewässerplans)
Parallel dazu erarbeitet der Vorstand ein Konzept zur sinnvollen Umgestaltung des Rebhangs sowie die Umsetzung entsprechender Maßnahmen (Wege- und Gewässerplan). Im nächsten Schritt wird der Wege- und Gewässerplan mit den zuständigen Behörden und Verbänden abgestimmt. Nach erfolgter Abstimmung kann der Wege- und Gewässerplan von der Oberbehörde der Flurneuordnungsverwaltung, dem Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg, und damit die Umsetzung der darin festgelegten Maßnahmen genehmigt werden.

Ansprechpartner
Bei Fragen zum Thema stehen Ihnen die zuständigen Personen beim Flurneuordnungsamt im Landratsamt Heilbronn gerne zur Verfügung:


Heilbronn, 08.03.2024
Isabella Schirmer
Leitende Ingenieurin

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