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Mitteilungsblatt Nordheim

Sonstige Bekanntmachungen (Archiv)

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Der Mai ist gekommen ...

Erfasst von: Görz, Bärbel | 19.04.2018 – 03.05.2018

Sperrzeit am 1. Mai

Die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten beginnt in der Nacht vom 30. April zum 1. Mai um 5.00 Uhr.

 

1. Mai - "Scherze"

Es ist ein althergebrachtes Brauchtum, in der Nacht zum 1. Mai seinen lieben Mitmenschen einen Streich zu spielen. Die Ausübung dieses Brauches wird, wenn sie bei den Betroffenen schlimmstenfalls etwas Unbequemlichkeit mit sich bringt, wohl von den meisten Bürgern toleriert - vor allem dann, wenn offenkundig ist, dass die "Scherzbolde" bei ihrem Schabernack selbst ganz schön ins Schwitzen gekommen sind.

Was dann aber Jahr für Jahr so als "Maischerz" ausgedacht und auch ausgeführt wird, hat mit Brauchtum nicht mehr viel zu tun - da werden Roste von Kellerschächten oder andere Sicherungseinrichtungen entfernt, Hindernisse auf Straßen und Wege gebracht, öffentliches und privates Eigentum beschädigt oder zerstört, Gebäude, Denkmäler, Mauern mit Farbschmierereien verunziert. Solche "Heldentaten" sind keine Maischerze mehr, sondern schlichtweg kriminelle Handlungen!

Die Gemeinde wird solche Straftaten zur Anzeige bringen! Der Grat zwischen Maischerz und Straftat ist oft sehr schmal - und ob ein solcher "Maischerz" eine Vorstrafe wert ist, sollte jeder für sich selbst beurteilen.

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