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Mitteilungsblatt Nordheim

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Gemeinderatssitzung 16. März 2018 - um was geht’s?

Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 15.03.2018 – 29.03.2018

Rathausabriss und Neubau Nebengebäude;
Vergabe von Abbrucharbeiten

Um Platz für den Rathaus-Neubau zu schaffen, ist es notwendig, das bestehende Nebengebäude (derzeit Domizil von Bau- und Kämmereiamt) abzubrechen. Die Abbrucharbeiten waren öffentlich ausgeschrieben; der Gemeinderat entscheidet über deren Vergabe.

 

Waldenserstraße 10 und 14;

Gebäudezustand und Konsequenzen hieraus

Die Gemeinde hat bereits im letzten Jahr aufgrund des schlechten baulichen Zustands der beiden Gebäude mit dem Landesdenkmalamt Kontakt aufgenommen. Dabei zeigte sich, dass eine Aktualisierung der bereits vor Jahren ermittelten Sanierungskosten erforderlich ist. Hiermit ist das Architekturbüro Goldmann beauftragt. Architekt Goldmann wird in der Sitzung seine Ergebnisse vorstellen.

 

Vergabe von Beratungsleistungen zur Durchführung der
Sanierung Nordhausen

Die Gemeinde hat die erneute Aufnahme von Nordhausen II in das Landessanierungsprogramm beantragt. Für die Durchführung der Sanierung benötigt die Verwaltung Unterstützung durch einen Sanierungsträger. Die erforderlichen Beratungsleistungen waren öffentlich ausgeschrieben. Der Gemeinderat wird über deren Vergabe entscheiden.

 

HaushaltssatzungundHaushaltsplan 2018;
Entwurfsberatung und Satzungsbeschluss
Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebs Wasserwerk Nordheim;
Entwurfsberatung und Satzungsbeschluss

Finanzplanung und Investitionsprogramm 2019 bis 2021;
Beschlussfassung
Der Haushaltsplan wurde von der Verwaltung in der Gemeinderatssitzung am 19. Januar 2018 eingebracht. Zwischenzeitlich wurde er in den Ausschüssen vorberaten. Nun sollen die Fraktionen dazu Stellung nehmen. Anschließend soll das Planwerk beschlossen werden.

 

Errichtung der Anstalt ITEOS durch Beitritt der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zur Datenzentrale Baden-Württemberg und Vereinigung der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zum Gesamtzweckverband 4IT am 01.07.2018

In Baden-Württemberg gibt es vier große IT-Dienstleister, die für die Versorgung der Kommunen mit Leistungen der Informationstechnik zuständig sind. In diesem Jahr ist die Fusion dieser Dienstleister geplant, um die Aufgabenerledigung dauerhaft und wirtschaftlich zu gewährleisten. Geschehen soll dies in der Form, dass die derzeitigen Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF der Datenzentrale Baden-Württemberg (DZ BW) beitreten und dadurch zum Gesamtzweckverband 4IT vereinigt werden. Gemeinsam und mit dem Land wird dieser Zweckverband die Trägerschaft von ITEOS, dem neuen IT-Dienstleister, ausüben.

 

Für die notwendigen Entscheidungen ist jeweils der Gemeinderat zuständig. In den beschlussfassenden Versammlungen sind die Bürgermeister an die Entscheidungen der Gemeinderäte gebunden.

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