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Mitteilungsblatt Nordheim

Neues aus Nordheim und Nordhausen (Archiv)

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Hinweis an alle Wasserabnehmer!

Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 15.03.2018 – 29.03.2018

Die Abschlagszahlung ist zum 30.03.2018 zur Zahlung fällig. Bitte geben Sie hierzu das Buchungszeichen 5.8888…. an, dass auf Ihrem Gebührenbescheid 2017 angegeben ist.

Die genaue Höhe entnehmen Sie bitte ebenfalls Ihrem letzten Gebührenbescheid. Neue Kunden, die bisher keinen Gebührenbescheid erhalten haben, können Ihre Abschläge aus einer an sie ergangenen Abschlagsmitteilung entnehmen.

Bei Kunden, die bereits am Abbuchungsverfahren der Gemeinde Nordheim teilnehmen, werden die jeweiligen Abschläge bei Fälligkeit vom Konto abgebucht.

Für die Abschlagszahlungen ergeht keine gesonderte Zahlungsaufforderung, deshalb empfehlen wir die Teilnahme am Abbuchungsverfahren.

Sie ersparen sich dadurch den Weg zur Bank und vermeiden, dass wegen nicht rechtzeitiger Zahlung Mahngebühren und Säumniszuschläge anfallen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden. Rufen Sie uns an (Tel. 07133/182-132) oder kommen Sie bei uns vorbei (Nebengebäude, 1. Stock, Zimmer 16, Herr Geiger), wir helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen des Vordrucks.

Hinweis: Eine erteilte Abbuchungsermächtigung kann nicht automatisch auf neue oder weitere Abgabearten oder Buchungszeichen übernommen werden. Deshalb muss ggf. eine separate Ermächtigung zum Einzug der Forderungen durch Lastschriften für diese Abgabeart oder Buchungszeichen erteilt werden.

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