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Mitteilungsblatt Nordheim

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Reisighaufen und Gehölzpflege vor Beginn der Schutzfrist

Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 14.02.2018 – 28.02.2018

Wir möchten Sie heute nochmals darum bitten, Reisighaufen, die bei Gehölzpflegearbeiten entstehen, umgehend noch vor Beginn der Schutzfrist am 01. März zu entfernen, denn in diesen Reisighaufen nisten sich gerne Tiere ein. Würden die Haufen eine Zeit lang an Ort und Stelle belassen und erst entfernt, nachdem sich darin Tiere angesiedelt haben, so würden diese dadurch zu Schaden kommen, wodurch es sich dabei um einen Verstoß gegen den Artenschutz handeln würde.

Reisighaufen können vielfältige Lebensräume für Kleinsäuger, Reptilien und Vögel darstellen. Während der Brutperiode sind sie als Vogelbrutstätte für Gebüschbrüter interessant. Im Sommer und Winter dienen sie vielen Arten als Rückzugs- und Überwinterungsstätte. Aus diesem Grund ist auch der Artenschutz bei der Beseitigung von Reisighaufen zu berücksichtigen. Um Konflikte mit dem Artenschutz zu vermeiden ist darauf zu achten, dass Reisighaufen und Schnittgut umgehend im Zuge der Schnittarbeiten entfernt werden, wenn diese nicht dauerhaft auf dem Grundstück verbleiben sollen.

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