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Mitteilungsblatt Nordheim

Andere Ämter und Behörden (Archiv)

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Artenschutz: Kosten und Zeitverlust vermeiden

Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 06.02.2018 – 20.02.2018

Zum Schutz verschiedener Tierarten kann es sehr lange dauern, bis bestehende Strukturen auf Grundstücken im Innen- und Außenbereich beseitigt werden dürfen. Vor allem während der Brut- und Überwinterungszeit können geschützte Tierarten einen Zeitplan weit hinauszögern, was oftmals mit hohen Kosten verbunden ist. Deshalb: frühzeitig planen und rechtzeitig nachfragen.

 

Befinden sich auf einem Grundstück zum Beispiel Bäume, Hecken, ein Teich, Mauern/Trockenmauern, Raine, eine alte Scheune, ein altes Gebäude mit Dachstuhl oder ein Lagerplatz ist der Artenschutz zu beachten. Es ist verboten, besonders geschützte Tiere zu stören, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten und ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören. Verstöße können das Wiederherstellen des Urzustands, Bußgelder und/oder Ausgleichsforderungen nach sich ziehen.

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