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Mitteilungsblatt Nordheim

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Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 15. Januar 2018

Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 18.01.2018 – 01.02.2018

In seiner letzten Sitzung hatte sich der Technische Ausschuss unter anderem mit folgenden Tagesordnungspunkten zu beschäftigen:

 

Bausache: Flurstücke 1281/1, 1286/2, 1283/3, Südstraße 60;

Teilabbruch des bestehenden Kindergartens und Neubau eines 6 gruppigen Kindergartens

Der Kindergarten ist schon lange in Planung, nun wurde in der vergangenen Sitzung das Baugesuch für Abbruch und Neubau behandelt. Da es für diesen Bereich keinen Bebauungsplan gibt, musste der Technische Ausschuss über das Einfügen entscheiden. Für das gemeindeeigene Bauprojekt gab der Ausschuss grünes Licht.

 

Bausache: Flurstück 216, Südstraße 38;

Stellung eines Carports mit Abstellraum

An der Westseite des Gebäudes soll ein Carport errichtet werden. Da es in diesem Gebiet keinen Bebauungsplan gibt, musste über das Einfügen entschieden werden. Der Technische Ausschuss stimmte diesem Vorhaben zu.

 

Bausache: Flurstück 456, Seestraße 16;

Umbau Hobbyraum in Wohnraum

Im Untergeschoss des Wohnhauses soll durch die Umnutzung des Hobbyraumes eine weitere Wohneinheit geschaffen werden. Da sich das Gebäude im Außenbereich befindet, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden, damit eine weitere Wohneinheit zugelassen werden kann.

Der Technische Ausschuss hat dem Vorhaben zugestimmt, sofern das Landratsamt die Voraussetzungen des Ausnahmefalles bestätigt.

 

Bausache: Flurstück 10465, 10465/1, Zimmerer Höhe 15 und 17;

Neubau eines Doppelhauses

Über das Vorhaben wurde bereits in einer der vergangenen Sitzungen entschieden. Da jedoch zwischenzeitlich Umplanungen vorgenommen wurden, musste erneut entschieden werden. Der Technische Ausschuss stimmte der teilweisen Überschreitung des Baufensters durch Garagen sowie der zulässigen Grundflächenzahl zu.

 

Bausache: Flurstück 236/1, Hauptstraße 24;

Abbruch und Neubau Rathausnebengebäude

Die Gemeinde Nordheim als Vorhabenträger plant den Abriss und den Neubau des Rathaus-Nebengebäudes. Mit einem Verbindungsbau soll das neue Nebengebäude an den bestehenden Rathaus-Altbau angebunden werden. Da für das betreffende Grundstück kein Bebauungsplan vorliegt, hatte der Technische Ausschuss darüber zu entscheiden, ob sich das Vorhaben in die Umgebungsbebauung einfügt. Der Technische Ausschuss gab hierfür grünes Licht.

 

Bausache: Flurstück 10496, Trollingerweg 6;

Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nordheim Südwest III. Aufgrund einer geringfügigen Überschreitung des Baufensters war eine Befreiung durch den Technischen Ausschuss erforderlich, welche dieser erteilt hat.

 

Bausache: Flurstück 10343, Lange Hälden 94/2;

Neubau Doppelhaushälfte mit Carport

Der Dachvorsprung des geplanten Gebäudes überschreitet geringfügig das Baufenster, zudem wird die maximal zulässige Grundflächenzahl für Garagen und überdachte Stellplätze geringfügig überschritten. Der Technische Ausschuss gab für diese Abweichungen grünes Licht.

 

Bausache: Flurstück 10343, Lange Hälden 94/3;

Neubau Doppelhaushälfte mit zwei Wohnungen und Carport

Auch bei dieser Gebäudehälfte überschreitet der Dachvorsprung des geplanten Gebäudes geringfügig das Baufenster und auch die maximal zulässige Grundflächenzahl für Garagen und überdachte Stellplätze wird geringfügig überschritten. Auch hier gab der Technische Ausschuss grünes Licht.

 

Sonstiges und Anfragen

Investive Klimaschutzmaßnahmen werden im Rahmen der Kommunalrichtlinie gefördert

Die Verwaltung informierte den Technischen Ausschuss darüber, dass vom 1. Januar bis 31. März 2018 Kommunen im Rahmen der Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums (BMUB) wieder Fördergelder für die Umsetzung von Klimaschutzprojekten beantragen können. Wegen derzeitiger Aufgabenfülle können für dieses Jahr keine Projekte angemeldet werden.

 

Straßensperrungen im Zusammenhang mit dem Abbruch und Neubau des Kindergartens Südstraße ab April 2018

Für die in diesem Jahr beginnenden Bauarbeiten werden Straßensperrungen erforderlich. Mit der Verkehrsbehörde wurden die Maßnahmen bereits vorab besprochen. So ist geplant, die Baustellenzufahrt nördlich des bestehenden Kindergartens zu führen. Hierzu muss die Verbindungsstraße zwischen Süd- und Karl-Heinrich-Straße gesperrt werden. Das von der Südstraße abgehende Teilstück bis zum Seiteneingang der Kinderkrippe wird als Sackgasse über die Bauphase für die Andienung noch zur Verfügung stehen. Von der Karl-Heinrich-Straße aus wird das nördliche Teilstück gesperrt und als Baustellenzufahrt genützt. Die dortigen Parkplätze können in dieser Zeit leider nicht genützt werden. Ebenso gesperrt wird die Fußwegverbindung zwischen Süd- und Karl-Heinrichstraße östlich des Altbaus. Die Zufahrt für die Anlieger von der Karl-Heinrich-Straße aus bleibt selbstverständlich bestehen.

 

Starkregen und Hochwasser

In Sachen Starkregen wurde im Dezember ein geänderter Zuschussantrag über das Landratsamt an das Regierungspräsidium geschickt. Die übersandten Unterlagen werden derzeit beim RP geprüft. Allerdings herrscht hinsichtlich der zur überprüfenden Fläche Uneinigkeit zwischen Planer und Regierungspräsidium. Während man im Regierungspräsidium davon ausgeht, dass eine kleinere Fläche ausreichend wäre, hält der Planer die bisherige Fläche als zwingend erforderlich. Zwischenzeitlich wurde vom RP Stuttgart auch das RP Tübingen eingeschaltet, ggfs. wird von dort sogar das Umweltministerium hinzugezogen. Derzeit wird in Stuttgart an einer Klärung gearbeitet.

Parallel hierzu wurde die Gemeinde durch das Landratsamt aufgefordert, die Maßnahmen, die dem Hochwasserschutz bzw. einer Vorflutbeschaffung im Sinne der Starkregenkonzeption dienen, bis 15.01.2018 zu benennen und mit Kosten zu hinterlegen. Dabei ist besonders auf Maßnahmen abzustellen, mit denen noch 2018 begonnen werden soll.

Unabhängig davon, dass der Gemeinde noch gar nicht bekannt ist, was sich aus der Starkregenkonzeption für Rückschlüsse ergeben, ist dies auch für mögliche Hochwasserschutzmaßnahmen so nicht zu leisten.

Entsprechend wird für diese Maßnahmen beim Landratsamt kein Mittelbedarf für 2018 angemeldet.

 

Gebäude Waldenserstraße 17 muss im Laufe des Jahres abgerissen werden.

Aufgrund gravierender Mängel u.a. an Heizung und Kamin ist eine weitere Nutzung des Gebäudes zu Wohnzwecken nicht möglich. Der Technische Ausschuss stimmte zu, dass das Gebäude im Laufe des Jahres abgebrochen wird und beauftragte die Verwaltung, das Erforderliche zu veranlassen.

 

Es schloss sich eine nichtöffentliche Sitzung zur Vorbereitung der nächsten Gemeinderatsitzung an.

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