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Gutachterausschuss setzt Bodenrichtwerte zum 31.12.2016 fest

Erfasst von: Redaktion, WZ | 07.08.2017 – 29.08.2017

§ 196 BauGB schreibt vor, dass flächendeckend durchschnittliche Lagewerte für den Boden zu ermitteln sind (Bodenrichtwerte). Diese Bodenrichtwerte sind alle zwei Jahre, jeweils zum Stand 31.12. zu überprüfen und gegebenenfalls fortzuschreiben. In seiner Sitzung am 01.08.2017 überprüfte der Gutachterausschuss anhand der Verkaufsfälle der Jahre 2015 und 2016 die Bodenrichtwerte für Nordheim und Nordhausen und setzte diese zum Stand 31.12.2016 neu fest.

 

Die Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen sind in den Bodenrichtwertkarten im Internet unter www.nordheim.de / WOHNEN UND ARBEITEN / Baugebiete / Bodenrichtwerte einzusehen.

 

Wohnbauflächen:

Nordheim:                 220 – 310 € pro m²

Nordhausen:             170 – 260 € pro m²

Gewerbeflächen:       80 – 110 € pro m²

 

 

Für Außenbereichsgrundstücke wurden folgende Richtwerte pro m² festgelegt:

Ackerflächen:                                       2,50 € pro m²

Landwirtschaftliche Hofstellen:    25,00 € pro m²

Weinbergflächen:                             12,00 € pro m²

Grünland:                                               1,10 € pro m²

Wald:                                                       0,25 € pro m²

Gartenland:                                         11,00 € pro m²

 

Bodenrichtwerte und Bodenrichtwertkarten können zudem im Bauamt, Hauptstraße 24, 74226 Nordheim, 2 OG, Zimmer 25 eingesehen werden. Weitere Auskünfte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bei der Stadt Eppingen, Marktplatz 3  75031 Eppingen, Tel. 07262 9201213 oder per Mail m.hecker@eppingen.de

 

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