Mitteilungsblatt Nordheim
Amtliche Bekanntmachungen (Archiv)
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Gutachterausschuss setzt Bodenrichtwerte zum 31.12.2016 fest
Erfasst von: Redaktion, WZ | 07.08.2017 – 29.08.2017
§ 196 BauGB schreibt vor, dass flächendeckend durchschnittliche Lagewerte für den Boden zu ermitteln sind (Bodenrichtwerte). Diese Bodenrichtwerte sind alle zwei Jahre, jeweils zum Stand 31.12. zu überprüfen und gegebenenfalls fortzuschreiben. In seiner Sitzung am 01.08.2017 überprüfte der Gutachterausschuss anhand der Verkaufsfälle der Jahre 2015 und 2016 die Bodenrichtwerte für Nordheim und Nordhausen und setzte diese zum Stand 31.12.2016 neu fest.
Die Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen sind in den Bodenrichtwertkarten im Internet unter www.nordheim.de / WOHNEN UND ARBEITEN / Baugebiete / Bodenrichtwerte einzusehen.
Wohnbauflächen:
Nordheim: 220 – 310 € pro m²
Nordhausen: 170 – 260 € pro m²
Gewerbeflächen: 80 – 110 € pro m²
Für Außenbereichsgrundstücke wurden folgende Richtwerte pro m² festgelegt:
Ackerflächen: 2,50 € pro m²
Landwirtschaftliche Hofstellen: 25,00 € pro m²
Weinbergflächen: 12,00 € pro m²
Grünland: 1,10 € pro m²
Wald: 0,25 € pro m²
Gartenland: 11,00 € pro m²
Bodenrichtwerte und Bodenrichtwertkarten können zudem im Bauamt, Hauptstraße 24, 74226 Nordheim, 2 OG, Zimmer 25 eingesehen werden. Weitere Auskünfte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bei der Stadt Eppingen, Marktplatz 3 75031 Eppingen, Tel. 07262 9201213 oder per Mail m.hecker@eppingen.de
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