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Mitteilungsblatt Nordheim

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Gemeinderatssitzung am 21. Juli 2017 - um was geht’s?

Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 20.07.2017 – 03.08.2017

Starkregenrisikomanagement und Hochwasserschutz;

Sachstandsbericht

Das Thema Hochwasser beschäftigt die Gemeinde seit Jahren. Neu hinzugekommen ist das Thema „Starkregen“.

Zu beiden Themen wird dem Gemeinderat in einem Sachstandsbericht aufgezeigt, was in den letzten Jahren diesbezüglich unternommen wurde, bzw. welche weiteren Schritte ins Auge gefasst sind.

 

Rathausausbau, Abriss und Neubau Nebengebäude;

Temporäre Unterbringung der Verwaltung;

Präsentation der Entwurfsplanung und Baubeschluss
Für den Abriss und die Um- und Neubauarbeiten von Rathaus und Nebengebäude ist eine vorübergehende Unterbringung der Verwaltung während der Bauzeit erforderlich. Die Planungen sehen vor, die Rathausmitarbeiter von Rathaus und Nebengebäude im Alten Bauhof unterzubringen. Das geplante Konzept und die erforderlichen Um- und Ausbaumaßnahmen sowie die Kosten werden in der Sitzung vom Architekturbüro Kuon & Reinhardt näher erläutert.

 

Rathaus;

Umbau des Rathauses;

Abriss und Neubau Nebengebäude;

Billigung des Entwurfs
Das Architekturbüro Kuon & Reinhardt wurde mit den Architektenleistungen für den Abriss und die Um- und Neubauarbeiten von Rathaus und Nebengebäude beauftragt. In der Gemeinderatssitzung vom 24.02.2017 hatte sich der Gemeinderat für die Satteldachvariante ausgesprochen. Das Architekturbüro Kuon & Reinhardt wird den aktuellen Stand der Planungen erläutern und über erste Kostenschätzungen informieren.

Rathausausbau, Abriss und Neubau Nebengebäude;

Präsentation der Entwurfsplanung der Außenanlagen
Mit den Architektenleistungen für die Planung der Außenanlagen im Rahmen des Neu- und Umbaus des Rathauses hat der Gemeinderat das Architekturbüro Biegert Landschaftsarchitektur aus Bad Friedrichshall beauftragt. Frau Biegert wird ihre bisherigen Planungen mit den dazugehörigen Kostenschätzungen vorstellen.

 

Sanierung Nordhausen II;

Antrag auf Aufnahme in das Landessanierungsprogramm

Wegen Zeitablauf musste die Sanierung „Ortskern Nordhausen“ im Februar gegenüber dem Land abgerechnet und aufgehoben werden, obwohl bisher nur ein Teil der Sanierungsziele verwirklicht werden konnte. Haupthindernis: der starke Durchgangsverkehr. Nachdem die Umgehungsstraße zwischenzeitlich im Bau ist, beabsichtigt die Gemeinde im Herbst einen erneuten Antrag auf Aufnahme in das Landessanierungsprogramm zu stellen, um die nicht erledigten Sanierungsziele in den nächsten Jahren in Angriff nehmen zu können.

 

Sanierung Nordhausen II;

Vergabe von Beratungsleistungen bei der Vorbereitung städtebaulicher

Erneuerungsmaßnahmen

Die Gemeinde beabsichtigt, im September für den Ortskern Nordhausen erneut einen Antrag auf Aufnahme in das Landessanierungsprogramm zu stellen. Hierzu bedarf es umfangreicher Vorarbeiten, für die ein Sanierungsbetreuer eigeschalten werden soll. Der Gemeinderat wird über die Vergabe der Beratungsleistungen entscheiden.

 

Sanierung Nordhausen II;

Beschluss über den Beginn vorbereitender Untersuchungen

gemäß § 141 Abs. 3 BauGB

Für eine Aufnahme in das Landessanierungsprogramm ist unter anderem die Durchführung sogenannter „Vorbereitender Untersuchungen“ zwingende Voraussetzung. Die Durchführung dieser Untersuchungen ist vom Gemeinderat zu beschließen und anschließend öffentlich bekannt zu machen.

 

Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Ortskern III“ in Nordheim;

Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortskern III“ in Nordheim

Das Rathausumfeld war in das zwischenzeitlich aufgehobene Sanierungsgebiet Ortskern II einbezogen. Nachdem der Abriss des Rathausnebengebäudes und Ausbauarbeiten im Rathaus selbst im nächsten Jahr beginnen sollen, wird nun die erneute Einbeziehung dieses Areals in das Sanierungsgebiet „Ortskern III“ verfolgt.

 

Baugebiet Weihen III;

Beauftragung eines Erschließungsträgers

Für die Erschließung des Baugebiets Weihen III ist die Einschaltung eines Erschließungsträgers erforderlich. Die Gemeinde hatte die Erschließungsträgerschaft öffentlich ausgeschrieben. Der Gemeinderat wird über die Vergabe entscheiden

 

Friedhofskonzeption für die Friedhöfe Nordheim und Nordhausen;
Auswahl eines Fachplaners

Für die Friedhöfe Nordheim und Nordhausen ist die Aufstellung einer Friedhofskonzeption erforderlich. Im Rahmen dieser soll u.a. durch eine Bedarfsprognose ablesbar sein, für welche Grabformen wann weitere Gräber zur Verfügung stehen müssen. Weiter soll aufgezeigt werden, in welchen Friedhofsbereichen welche Bestattungsformen angeboten werden sollen.

Der Gemeinderat wird über die Auswahl eines Planers beraten

 

Prüfung der Bauausgaben der Haushaltsjahre 2012 – 2016

Im Mai und Anfang Juni wurden die Bauausgaben der Gemeinde in den Haushaltsjahren 2012 – 2016 durch die Gemeindeprüfungsanstalt geprüft. Über das Ergebnis der Prüfung wird in der Sitzung berichtet.

 

Geschäftsordnung;

Neufassung

Auf der Grundlage der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg regelt der Gemeinderat seine inneren Angelegenheiten durch eine Geschäftsordnung. Eine Änderung der Gemeindeordnung macht deren Anpassung erforderlich. Gleichzeitig soll die Geschäftsordnung der eingeführten papierlosen Gemeinderatsarbeit angepasst werden.

 

Hauptsatzung;

Neufassung

Die Hauptsatzungen der Gemeinden regeln insbesondere die Beziehungen zwischen Gemeinderat, Ausschüssen und dem Bürgermeister. Durch Änderungen in der Gemeindeordnung muss unsere Hauptsatzung angepasst werden. Vorgeschlagen ist außerdem, nach vielen Jahren unveränderter Zuständigkeitsfestlegungen deren aktuelle Angemessenheit zu überprüfen.

 

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit;

Neufassung

Änderungen in der Gemeindeordnung erfordern eine Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. Neue Pflicht für die Gemeinde ist, die Erstattung von Aufwendungen für die entgeltliche Betreuung von pflege- und betreuungsbedürftigen Angehörigen während der Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit zu regeln.

Der Gemeinderat wird über den Erstattungsumfang entscheiden.

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