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Mitteilungsblatt Nordheim

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Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 17. Juli 2017

Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 20.07.2017 – 03.08.2017

In seiner letzten Sitzung hatte sich der Technische Ausschuss unter anderem mit folgenden Tagesordnungspunkten zu beschäftigen:

 

Tagesordnung:

 

  1. Bekanntgaben

 

2. Antrag auf Genehmigung einer Erdauffüllung auf den Flurstücken 5439, 5440,
     5444, 5446, 5448 und 5450; Gewann „Bruchhöhe“
    
Für die genannte Erdauffüllung aus Gründen der Bodenverbesserung und

     Bewirtschaftungserleichterung erteilte der Technische Ausschuss sein Einvernehmen.

 

  1. Flurstück 10567, Rieslingstraße 21;
    Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage
    Für das geplante Bauvorhaben war eine Befreiung durch den Technischen Ausschuss erforderlich, da die Garage teilweise außerhalb des Baufensters errichtet werden soll. Diese wurde vom Technischen Ausschuss erteilt.


  1. Flurstück 1815/3, Königsberger Straße 3;
    Veränderte Ausführung
    Bei einem Bauvorhaben, welches bereits im letzten Jahr genehmigt wurde, sollen auf der Ost- und Westseite zwei Dachvorsprünge entfallen, sowie die Kubatur der Garage verändert werden. Der Technische Ausschuss hatte darüber zu entscheiden, ob sich das Vorhaben weiterhin in die Umgebungsbebauung einfügt und erteilte hierzu sein Einvernehmen.

  1. Flurstück 9949, Im Lerchenrain 33;
    Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage
    Das geplante Wohnhaus soll teilweise ein Pultdach erhalten und die Garage soll teilweise außerhalb des Baufensters errichtet werden. Von der vorgeschriebenen roten Ziegelfarbe soll abgewichen werden und stattdessen eine anthrazitgraue Dacheindeckung erfolgen. Dafür werden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes benötigt, über welche der Technische Ausschuss zu entscheiden hatte. Der Ausschuss gab für die Befreiungen grünes Licht.

  1. Flurstücke 5154/1 und 5154/18, Landturmstraße 15 und 17/1;
    Bauvoranfrage zur Stellung zweier Fertiggaragen sowie ein überdachtes Regal
    Geplant ist der Neubau zweier Doppelgaragen sowie eines überdachten Regals. Da die Garagen außerhalb des Baufensters errichtet werden sollen, war eine Befreiung erforderlich, die der Technische Ausschuss erteilte.


  1. Flurstücke 10322 und 10322/1, Hausener Straße 105;
    Neubau eines Wohnhauses mit Garage
    Das Vorhaben verstößt gegen die Festsetzungen des Bebauungsplans, da die Garage teilweise außerhalb des Baufenster errichtet werden soll. Der Technische Ausschuss erteilte hierzu sein Einvernehmen.


  1. Flurstück 1037, Kreuzstraße 9;
    Erweiterungsbau eines Maschinen- und Materiallagers
    Der Antragsteller beabsichtigt, den vorhandenen Bau teilweise abzubrechen und neu zu errichten. In diesem Bereich gibt es keinen Bebauungsplan, weshalb der Technische Ausschuss über das Einfügen in die Umgebungsbebauung entscheiden musste und schließlich sein Einvernehmen erteilte.


  1. Sonstiges und Anfragen
    In der letzten Gemeinderatssitzung wurde angefragt, ob bei einer Bebauung zu Wohnzwecken im Außenbereich ein Kostenersatz vom Bauherrn verlangt werden könnte bspw. für die Mehrnutzung des Feldwegnetzes. Sofern jedoch der Rechtsanspruch auf eine Wohnbebauung besteht, kann kein Kostenersatz verlangt werden. Für einen solchen Ersatz aufgrund der Mehrnutzung des Feldwegnetzes fehlt es an der Rechtsgrundlage.

 

Es schloss sich eine nichtöffentliche Sitzung zur Vorbereitung der nächsten Gemeinderatsitzung an.

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