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Mitteilungsblatt Nordheim

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Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 19. Mai 2017

Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 24.05.2017 – 07.06.2017

Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 19. Mai 2017

 

Bekanntgaben

Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2017 wurde vom Landratsamt Heilbronn mit Haushaltserlass vom 10. Mai 2017 bestätigt.

 

Kurt-von-Marval-Schule;

die Gemeinschaftsschule ist auf gutem Weg;

die Schülerbetreuung ist ein unverzichtbarer Teil der Ganztagesgrundschule
Rektorin Antonia Andrikopoulos-Feucht berichtete über die stabile Entwicklung der Schülerzahlen an der Kurt-von-Marval-Schule. Sie stellte die Herausforderungen dar, die durch die heterogene Schülerschaft an eine Gemeinschaftsschule gestellt werden und erläuterte, wie durch das pädagogische Konzept damit umgegangen wird.

Gemeinsam mit Frau Fandrich, der Leiterin der Schülerbetreuung, wurde das Konzept der offenen Ganztagesgrundschule dargestellt und aufgezeigt, in welcher Weise sich die Gemeinde als Schulträger daran beteiligt. Deutlich wurde, dass der Bereich „Schule“ und der Bereich „Schulträger“ nicht strikt voneinander getrennt werden können, sondern ineinander übergehen. Diese enge Verzahnung ist wichtig, um einen reibungslosen Schulablauf zu gewährleisten. Besonders deutlich wird dies zum einen bei den täglichen Übzeiten, während denen die Ganztagesschüler bei der Erledigung ihrer Hausaufgaben unterstützt werden. Zum anderen ist an den Schulprojekten der Ganztagesbetreuung erkennbar, dass Schule alleine, also ohne die Schülerbetreuung der Gemeinde, schnell an ihre Grenzen stieße.

Grundsätzlich ist festzustellen, dass sich die Überleitung der früheren Betreuung in Hort und Kernzeit in die Ganztagesgrundschule bewährt hat. Für viele Eltern ist das unter dem Aspekt „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ ein unverzichtbares Angebot.

Für die Gemeinde allerdings bedeutet das einen nicht unerheblichen jährlichen Aufwand. Angesprochen wurden deshalb auch die Gebühren, die für die Betreuungszeiten außerhalb der Ganztagesschule anfallen. Über diese wird in der kommenden Sitzung des Gemeinderates beraten.

 

Kurt-von-Marval-Schule;

Mensa – Allgemeine Informationen und Zahlen
Seit diesem Schuljahr ist die neue Mensa an der Kurt-von-Marval-Schule in Betrieb. Über 35.400 Essen wurden in dieser Zeit bereits zubereitet. Neben den Schülerinnen und Schülern der KvM-Schule werden bisher schon der Kindergarten „Regenbogen“ (Hauptstraße) und das Krippenhaus „Vogelnest“ (Südstraße) durch die Mensa beliefert, zukünftig auch der Kindergarten „Villa Kunterbunt“ (Hofstatt).

Der Essenskostenanteil der Eltern für Schule und Kindergärten beträgt derzeit 2,50 Euro pro Essen. Beinhaltet ist ein vollwertiges Mittagessen, Salat vom Buffet, Nachtisch sowie Sprudel. Die Kosten für den reinen Materialeinsatz belaufen sich auf ca. 2,60 Euro je Essen, die Personalkosten einberechnet entstehen Kosten von ca. 5,50 Euro je Essen.

Angesichts des Zuschussbedarfes ist klar, dass mit den anstehenden Beratungen über die Anpassung der Betreuungsentgelte auch über den Elternanteil an der Verpflegung diskutiert wird.

 

Kurt-von-Marval Schule;

Projekt Bläserklasse
Seit Herbst 2008 besteht das Projekt der „Bläserklasse“. Ziel ist es, die jeweils 3. und 4. Klasse der Kurt-von-Marval-Schule zu einer Bläserklasse auszubilden. Da die Schülerzahlen stagnieren und auch trotz stärkerer Anbindung an die Schule keine Erhöhung erzielt werden konnte, wird im kommenden Schuljahr keine neue Bläserklasse mehr gefördert.

 

Weitere Aufgaben des Gutachterausschusses werden auf die Stadt Eppingen übertragen
Im März 2016 übertrug der Gemeinderat bereits Aufgaben der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses auf die Stadt Eppingen. Am vergangen Freitag wurde auch die Erstellung von Verkehrswertgutachten auf die Stadt Eppingen übertragen. Die vom Gemeinderat bestellten Mitglieder des Gutachterausschusses bleiben weiterhin im Amt und werden von der Geschäftsstelle für die Gutachtenerstellung herangezogen.

 

Neufassung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeit des

Gutachterausschusses
Die bisherige Satzung über die Erhebung von Gebühren beim Tätigwerden des Gutachterausschusses stammt noch aus dem Jahr 1991. Sie musste den neuen Gegebenheiten angepasst werden. Die Satzung wird in dieser Ausgabe der Nordheimer Mitteilungen unter Amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht.

 

Ausschreibung der Straßenreparaturen 2017 wurde aufgehoben

Die Straßenreparaturen für das Gemeindegebiet in Nordheim und Nordhausen waren öffentlich ausgeschrieben. Aufgrund von überhöhten Preisen wurde die Ausschreibung aufgehoben. Die dringendsten Schäden sollen provisorisch ausgebessert werden; was nicht brandeilig ist wird einschließlich der Arbeiten für 2018 zum Jahresende neu ausgeschrieben.

 

Abbruch und Neubau Kindergarten Südstraße;

„Containerkindergarten“ für vorübergehende Unterbringung wird bestellt
Die Stellung eines temporären Containerkindergartens war öffentlich ausgeschrieben. Aufgrund von fehlerhaften Angeboten und überhöhter Preise mussten alle Angebote ausgeschlossen und die Ausschreibung daher aufgehoben werden. In so einem Fall gibt es jedoch die Möglichkeit, den Auftrag freihändig zu vergeben. So konnte die Verwaltung, nach Klärung der fehlenden Angaben, ein neues Angebot von der günstigsten Firma bekommen. Der Gemeinderat hat diesem Angebot der Firma Algeco zugestimmt. Nun kann der Containerkindergarten wie geplant im August bezogen werden. 

 

 

Jahresrechnung 2016 mit positivem Ergebnis

Kämmerer Manfred Baier erläuterte dem Gemeinderat und den Zuhörern die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016. Auf die Veröffentlichung der gefassten Beschlüsse dazu, die an anderer Stelle in diesem Mitteilungsblatt abgedruckt sind, wird verwiesen.

Was ist eigentlich eine Jahresrechnung? Natürlich, es hat mit den Gemeindefinanzen zu tun. Die Jahresrechnung ist quasi die Bilanz der Gemeindewirtschaft eines Jahres. Mit ihr ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft eines Haushaltsjahres nachzuweisen. Es ist vor allem Rechenschaft darüber abzulegen, ob der Haushaltsplan eingehalten worden ist. Dass die Planansätze nicht immer exakt einzuhalten sind, liegt auf der Hand. Oder wissen Sie z.B. heute schon, wie viel Geld Sie im nächsten Jahr für Reparaturen benötigen? Außerdem ist mit der Jahresrechnung darzulegen, ob bei Abweichungen von den Planansätzen die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Rechenschaft ist einmal abzulegen gegenüber dem Gemeinderat, der die Jahresrechnung festzustellen hat, zum anderen auch gegenüber der Öffentlichkeit, weil der Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung ortsüblich bekannt zu machen und die Jahresrechnung mit dem Rechenschaftsbericht an sieben Tagen öffentlich auszulegen ist.

 

Was sind die wichtigsten Ergebnisse der Jahresrechnung 2016?

Zunächst zum Verwaltungshaushalt, der die laufenden Einnahmen und Ausgaben einer Gemeinde enthält:

Der Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben wird als sog. Zuführungsrate dem Vermögenshaushalt „überlassen“ und dort zur Finanzierung der Investitionen der Gemeinde verwendet.

Für das Jahr 2016 beträgt diese Zuführungsrate 2.084.324,44 €. Bei der Aufstellung des Haushaltsplans wurde noch von einem Betrag in Höhe von 795.388 € ausgegangen. Diese erfreuliche Verbesserung um mehr als das Doppelte hat verschiedene Gründe. Hauptgrund ist die auch 2016 fortdauernde positive Wirtschaftslage, die erneut ein deutliches Plus bei den Steuereinnahmen für die Kasse des Landes erbrachte. Über die Finanzzuweisungen wurde davon wieder ein Teil an die Gemeinden ausgeschüttet. Nordheim konnte sich über Mehreinnahmen von 232.694 € freuen. Aber auch bei den eigenen Steuereinnahmen, nämlich der Gewerbesteuer und bei den Gebühren und sonstigen Einnahmen, wie z.B. den Entwässerungsgebühren wurden zusammen 722.827 € mehr in die Gemeindekasse gespült.

Für die Unterhaltung der öffentlichen Einrichtungen, Gebäude, Straßen usw. wurden in 2016

308.495 € weniger ausgegeben als vorgesehen. Grund dafür waren vor allem die im Kanalbereich zwar bereitgestellten, aber nicht abgerufenen Mittel. Diese wurden 2017 erneut eingeplant.

 

Das folgende Schaubild zeigt die Entwicklung der sog. Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt.

 

 

Zum Ausgleich des Vermögenshaushalts (der die Ausgaben und die Einnahmen für die Investitionen der Gemeinde enthält) mussten durch die hohe Zuführungsrate und die Auflösung von Haushaltsresten, die es in dieser Form im neuen Haushaltsrecht (das ab 01.01.2017 gilt) nicht mehr gibt, keine Mittel aus dem Rücklagentopf entnommen werden. Es konnten stattdessen sogar weitere 1.618.849 € zugeführt werden.

 

Wie sieht es mit den Schulden der Gemeinde aus?

Am 31.12.2016 betrug der Schuldenstand noch 482.512 €. Dies bedeutet eine Verschuldung pro Einwohner von 60 €. Der Landesdurchschnitt lag für 2015 bei 346 €.

 

 

Jahresabschluss 2016 des Wasserwerks Nordheim
Vom Kämmerer der Gemeinde wurden die Zahlen zum Jahresabschluss 2016 des Wasserwerks vorgetragen. Das Wirtschaftsjahr schloss mit einem Gewinn von 40.629 € ab (Vorjahresgewinn 69.835 €). Im Vorjahr wurden Altersteilzeitrückstellungen des Personals aufgelöst und erhöhten dadurch den Gewinn. Der Gewinn resultiert auch aus der Entscheidung des Gemeinderats vom 18.12.2009 ab 01.01.2010 die Gewinnerzielungsabsicht und gleichzeitig eine Konzessionsabgabenregelung einzuführen.

Die Gemeinde erhält nun vom Wasserwerk eine Konzessionsabgabe aus 2016 in Höhe von 63.002 €.

Das Eigenkapital betrug zum 31.12.2016  681.978 €. Dies entspricht 48,9 % der bereinigten Bilanzsumme.

Der Schuldenstand belief sich zum Jahresende auf  588.750 €, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von 73 € entspricht. Der Landesdurchschnitt lag 2015 bei 531 €.

Dem Vorschlag der Verwaltung, den Jahresgewinn an den Haushalt der Gemeinde abzuführen, stimmte der Gemeinderat zu. Auf die Veröffentlichung der gefassten Beschlüsse dazu, die an anderer Stelle in diesem Mitteilungsblatt abgedruckt sind, wird verwiesen.

 

Annahme von Spenden
Folgende Spenden wurden dankend angenommen:
1. von der VBU Volksbank im Unterland, Brackenheim, 2.000 € zur Anschaffung eines Krippenwagens im Kindergarten Südstraße und
2. von der Firma Armin von Olnhausen GmbH, Nordheim, 2.500 € ebenfalls für einen Krippenwagen im Kindergarten Südstraße.

 

Sonstiges und Anfragen

Am Bahnhofplatz wurden zusätzliche Fahrradständer aufgestellt.

 

Wie berichtet, soll untersucht und insbesondere aktualisiert werden, wo wir Schwachstellen haben, die im Starkregenfall Probleme bereiten können. Leider kann der Auftrag an ein Ingenieurbüro erst vergeben werden, wenn der mögliche Zuschuss, der längst beantragt ist, bewilligt wurde.

 

Kein Aushängeschild sind die Informationen, die von Vereinen und Organisationen unzulässiger Weise immer wieder an verschiedenen Stellen angebracht werden. Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat wurde mitgeteilt, dass ein koordiniertes Konzept hierfür noch nicht ausgearbeitet ist.

 

Robin Frei ist der neue Leiter des Jugendhauses. Am 1. Juli wird er seine Arbeit in Nordheim aufnehmen.

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