Startseite> Neues aus Nordheim und Nordhausen> Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 15. Mai 2017

Mitteilungsblatt Nordheim

Neues aus Nordheim und Nordhausen (Archiv)

Dieser Artikel befindet sich im Archiv!

Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 15. Mai 2017

Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 18.05.2017 – 01.06.2017

In seiner letzten Sitzung hatte sich der Technische Ausschuss unter anderem mit folgenden Tagesordnungspunkten zu beschäftigen:

 

Flurstück 10327, Hausener Straße 95;

Überdachung der Terrasse

Auf dem Grundstück soll eine Überdachung der Terrasse errichtet werden. An sich ist dies verfahrensfrei, da sie jedoch außerhalb des Baufensters errichtet werden soll, wird hierfür eine Befreiung benötigt. Der Technische Ausschuss hat dafür sein OK gegeben.

 

Flurstück 18/13, Schwaigerner Straße 43;

Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses (veränderte Ausführung)

Sein Einvernehmen hat der Technische Ausschuss für die veränderte Ausführung eines Mehrfamilienhauses in der Schwaigerner Straße erteilt. Da es keinen Bebauungsplan, sondern lediglich einen Baulinienplan gibt, an dem sich das Vorhaben ausrichten muss, musste der Technische Ausschuss darüber entscheiden, ob sich das Vorhaben in die Umgebungsbebauung einfügt.

 

Flurstück 10499, Trollingerweg 12;

Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und

Doppelgarage

Das geplante Vorhaben entspricht den bauplanungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans „Nordheim Südwest III“ und wurde dem Technischen Ausschuss zur Kenntnis gegeben.

 

Flurstück 10303 und 10304, Hausener Straße 74;

Befreiungsantrag für einen Zaun an der Grundstücksgrenze zur öffentlichen Verkehrsfläche

Die Eigentümer des Grundstückes würden gerne auf der Grundstücksgrenze zur Straße hin einen Zaun errichten. Der Bebauungsplan fordert jedoch bei einer Höhe bis zu einem Meter einen Abstand von einem Meter von der Grenze. Da es sich bei dieser Festsetzung um eine bauordnungsrechtliche Vorschrift handelt, ist für diese Befreiung das Landratsamt zuständig. Der Technische Ausschuss wurde informiert.

 

Flurstück 19/1, Schwaigerner Straße 24;

Änderung der EFH, GFH und UFH, damit einhergehende Änderung der Gebäudehöhe

Die Baugenehmigung für dieses Vorhaben wurde bereits erteilt, nun möchten die Eigentümer aus baulichen Gründen die Gebäudehöhe erhöhen. Der Technische Ausschuss hatte zu entscheiden entscheiden, ob sich das Gebäude auch mit der neuen Gebäudehöhe noch in die Umgebungsbebauung einfügt. Der Technische Ausschuss gab für die Änderung grünes Licht.

 

Sonstiges und Anfragen

Am 29.04.2017 war der Gemeinderat auf der Gemarkung zu einer Besichtigungsrundfahrt unterwegs um sich einen Eindruck zu verschaffen, welche Unterhaltungsarbeiten in nächster Zeit anzugehen sind. Diese betreffen vorallem Gebäude, Straßen und Feldwege. In der Sitzung wurde nun über den aktuellen Stand der Bearbeitung informiert.

 

Es schloss sich eine nichtöffentliche Sitzung zur Vorbereitung der nächsten Gemeinderatsitzung an.

instagram